Der Erste Bürgermeister informierte über einen stattgefundenen Scoping-Termin zum Windpark Burgkunstadt-Küps beim Landratsamt Lichtenfels. Ziel des Termins war die inhaltliche Abstimmung zwischen dem Vorhabensträger iTerra, den beauftragten Planern, den beteiligten Kommunen und den Fachabteilungen der Landratsämter.
Das Projekt wurde kurz vorgestellt und insbesondere die nachfolgenden bereits durchgeführten Verfahrensschritte erläutert:
- Einstieg in die Bauleitplanverfahren im November 2022,
- Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen im April 2023
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 15.05.2023 bis einschließlich 22.06.2023
- 2. Bürgerinformationsveranstaltung am 26.05.2023, Stadthalle Burgkunstadt
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 21.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023
Zum laufenden Bebauungsplanverfahren wurden Detailerörterungen u.a. folgender Themen diskutiert und abgestimmt:
- Aufteilung in Bebauungsplanverfahren und immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
- Ausdehnung der Sondergebiete (SO)
- Vollständige Festsetzung der Vorranggebiete als SO
- Erschließung und Brandschutz
- Ausgleichsmaßnahmen und Wiederaufforstung
- Lärmkontingentierung im SO
In Bezug auf das weitere Bebauungsplanverfahren ist mit den nächsten Entscheidungsschritten durch die Gremien frühestens im ersten Quartal 2024 zu rechnen. Bis dahin sind noch einzelne Detailerörterungen notwendig, die die Anlagenstandorte noch minimal verschieben könnten (Baugrund, Wasserschutzgebiet etc.). Dies bedeutet, dass auch erst dann eine Abwägung und Diskussion über die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsschritte vorgenommen werden kann.
Ein Bebauungsplanentwurf wurde vorgelegt und liegt dieser Beschlussvorlage bei. Der Bebauungsplan ist aktuell als Angebotsbebauungsplan aufgebaut und enthält keine Angaben über zu verbauende Anlagensysteme etc.. Die Maximalhöhe der Windkraftanlagen ist auf 250 Meter beschränkt.
Neben dem Bauleitverfahren ist auch ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig. Der Umfang der vorzulegenden Unterlagen wurde abgestimmt. Festzustellen ist, dass dieses Genehmigungsverfahren erst angestrengt werden kann, wenn die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Rechtskraft erlangt haben.
Für die nunmehr umzusetzenden Baugrunduntersuchungen (Bohrungen und Erdaufschlüsse bis zu 20 – 30 Meter Tiefe) im Bereich der Windkraftanlagenstandorte sind Rodungen notwendig. Entsprechende Rodungsanträge wurden gestellt und sind teilweise bereits genehmigt. Der Rodungsantrag für den Gemarkungsbereich Oberlangenstadt liegt bei. Die Rodungen sollen kurzfristig erfolgen. Anschließend kann mit den Bodensondierungen begonnen werden.
Ohne Abstimmung