Küpser Entwicklungskonzept KEK³; Verkehrsberuhigung Altort Küps; Konzeption Lichtsignalanlage Kreuzung Marktplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 21.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 21.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit den 2021 durch den Marktgemeinderat beschlossenen Küpser Entwicklungskonzepten KEK³ hat die Marktgemeinde den Grundstein für eine langfristige und integrierte Ortsentwicklung gelegt. Unter den zentralen Zielvorstellungen finden sich die Verbesserung des Ortsbildes, insbesondere des historischen Zentrums, verbunden mit der verkehrlichen Beruhigung der Ortsdurchfahrt „Radweg“ und der Verbesserung der Barrierefreiheit. Als eine der zentralen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele ist die verkehrstechnische Beruhigung der Straße „Radweg“ hoch priorisiert worden. In diesem Zusammenhang wird auf das beigefügte Konzeptpapier aus den Konzeptunterlagen verwiesen. 

Da baulich keine Veränderungen/Verbreiterungen möglich sind und die Straße weiterhin eine wichtige Verkehrsachse darstellt, kann Raum für Fußgänger und Radfahrer nur geschaffen werden, indem die Spurbreiten für den Fahrzeugverkehr reduziert werden. Dies ist nur möglich, wenn der Verkehr durch eine verkehrsabhängig geschaltete Ampelanlage abwechselnd durch die Engstelle gelassen wird, also ohne Begegnungsverkehr in wechselnder Einbahnregelung. 

Ein Anfang September 2022 vorgelegtes Verkehrsgutachten mit Leistungsfähigkeitsuntersuchung hat ermittelt, dass eine entsprechende Ampelanlage die zu erwartende maximale Verkehrsbelastung im Kreuzungsbereich voraussichtlich gut bewältigen kann. Das Gutachten wurde in der Marktgemeinderatssitzung am 28.02.2023 vorgestellt und vom Gremium begrüßt. Die darin vorgeschlagene weitere Vorgehensweise wurde einhellig befürwortet. 

In einem Ortstermin mit Landrat Löffler und dem Sachbearbeiter im Bereich Verkehr des Landratsamtes wurde die Durchführung einer Testphase zur Erprobung der Ampelanlage besprochen. Für die interne Abstimmung im Landratsamt (insbesondere im Bereich ÖPNV) ist aber eine konkrete Konzeption der Ampelanlage notwendig. Diese umfasst insbesondere die tatsächlich zu erwartende Dauer der „Rot-Phasen“ der Ampel, Freigabezeiten, etc. Hierfür ist ein weiteres Gutachten eines Fachbüros für Verkehrsplanung notwendig. 

Es wurden 2 Vergleichsangebote eingeholt, 3 weitere Firmen erteilten kein Angebot. Die Kosten liegen beim mindestnehmenden Anbieter bei voraussichtlich 2.082,50 € brutto. Das Gutachten wird im Rahmen der Städtebauförderung mit 60% gefördert. Der kommunale Eigenanteil liegt somit voraussichtlich bei 833 €. 

MGR Ursula Eberle-Berlips bezeichnete eine Ampellösung als richtigen und wichtigen Baustein im Entwicklungskonzept des historischen Ortskerns. Sie freute sich, dass die Ergebnisse aus den vielen konstruktiven Arbeitskreisen mit der Bürgerschaft nun in die Tat umgesetzt werden. Sie regte an, eine Testphase nicht zu kurz zu halten, so könnten sich die Verkehrsteilnehmer an eine solche Ampellösung gewöhnen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Beauftragung der „Auf Straßen innovativ Guido M. Hahn GmbH & Co. KG“ mit der Erstellung einer Fachplanung der Lichtsignalanlage zu. Grundsätzlich werden die vorgetragenen Bemühungen um die Verkehrsberuhigung des Küpser Ortskerns im Sinne der erarbeiteten Vorgaben nach dem Entwicklungskonzept KEK³ begrüßt. Die Verwaltung soll diese mit dem Straßenbaulastträger voranbringen und weiterentwickeln und zu gegebener Zeit das Gremium über den Sachstand informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2023 14:18 Uhr