Förderung des Ehrenamtes im Markt Küps - Anpassung der "Richtlinie zur Vergabe des Ehrenamtspreises durch den Markt Küps"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 30.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Küps hat mit seinen Beschlüssen (Sitzungen vom 18.09.2018 und 23.10.2018) einen jährlichen Ehrenamtspreis installiert und die dazugehörigen Richtlinien festgelegt. Empfänger sind insbesondere Vereine, Organisationen und Gruppen. Der Preis soll als öffentliche Anerkennung für Verdienste um das Ehrenamt, außergewöhnliches Engagement oder innovative Ideen im Bereich des freiwilligen Engagements verliehen werden. Er ist mit 500 € dotiert und wird von den beiden ortsansässigen Banken finanziert. 

Der Ehrenamtspreis wurde bislang fünfmal verliehen. Preisträger waren im Jahr

2019:         DLRG Ortsverband Küps e.V. 

2020:         Helferkreis Hubertus        

2021:        Aktive Feuerwehrfrauen- und männer im Markt Küps

2022:        Förderverein für die Küpser Orchester im Markt Küps e.V.

2023:  Garten- und Naturfreunde Burkersdorf

Beschlossen wurde, für die Vergabeentscheidung ein Gremium aus je einem Vertreter der Fraktionen im MGR zu bilden. Diese Jury trifft eine Vorauswahl zur Preisvergabe und schlägt diese dem Marktgemeinderat vor - dieser wiederrum beschließt letztlich die Vergabe in nichtöffentlicher Sitzung. Die Fraktionen haben für das Gremium der Wahlperiode 2020 - 2026 als Jurymitglieder die MGR Manfred Pauli (CSU), Wolfgang Neumann (SPD) und Heiko Meusel (FW) benannt. 
                                                                               
Änderung der Vergaberichtlinie
Die Vergabejury hat im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates Küps am 28.02.2023 dem Gremium vorgeschlagen, die aktuellen Vergaberichtlinien zu ändern. 

Vergeben werden insgesamt 500 € jährlich insbesondere an Vereine, Organisationen oder Gruppen. Der Empfänger soll die Voraussetzungen des § 10b Abs.1 Einkommensteuergesetz i. V. m. Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung erfüllen. 

In der Praxis können aufgrund dieser Regelung einige Vorschläge aus der Bevölkerung bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Die Jury schlug deshalb vor, die Richtlinien zu öffnen und die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit nach dem Steuerrecht aus der Richtlinie zu streichen. Hier sollte die tatsächliche ehrenamtliche Leistung für den Markt Küps in den Vordergrund gestellt werden, so die Jury. Der Marktgemeinderat solle selbst entscheiden, ob das ehrenamtliche Engagement nur deshalb nicht gewürdigt werden darf, weil eine ehrenamtliche Gruppierung die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts nicht erfüllt.  

Auch aus Sicht der Verwaltung sollte dem Vorschlag der Jury gefolgt und ausschließlich das ehrenamtliche Engagement in den Vordergrund gestellt werden. Für die Vergabe eines Ehrenamtspreises sollten alle Gruppierungen ohne Einschränkung im Markt Küps in Frage kommen können. Der entsprechende Passus mit dem Verweis auf §10b EStG sollte deshalb gestrichen und die Richtlinie angepasst werden.

Der Erste Bürgermeister Bernd Rebhan verwies in diesem Zusammenhang auf das gemeinsam geführte interfraktionelle Gespräch vom 17.01.2024. Die Verwaltung hat diesbezüglich eine neue Richtline ausgearbeitet und formuliert, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Beschluss

Das Gremium beschließt die neue Richtlinie zur Vergabe des Ehrenamtspreises durch den Markt Küps (EAP-R 2024). Die Richtlinie tritt zum 01.02.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2024 08:46 Uhr