Bauantrag 11/2024, Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienwohnhaus mit 10 Wohneinheiten, Bauort: Flur-Nr. 1231/11 Gemarkung Küps, Lauschaweg 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 23.04.2024 ö beschließend 5.1 U

Sachverhalt

Gegen die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erhob sich seitens des Gremiums auf Rückfrage des Ersten Bürgermeisters kein Widerspruch.

Das Baugrundstück liegt im Teilgebiet 2 des Bebauungsplanes „Melm II“ und ist als WA = Wohngebiet allgemein ausgewiesen. Die maßgebenden Festsetzungen im Teilgebiet 2 sind:

  1. Ausnutzung des Grundstückes durch Begrenzung der Grundflächenzahl:
GRZ I = 0,35                 sowie                 GRZ II = 1,5 * GRZ I = 0,525 < 0,80
Die zulässige Grundfläche ist der errechnete Anteil am Baugrundstück, der von baulichen Anlagen überdeckt wird. Bei der GRZ I ist die Hauptanlage zu berücksichtigen; die GRZ II beinhaltet auch die Nebengebäude sowie die versiegelten Flächen.
Die GRZ I (Hauptgebäude) entspricht mit 0,22 den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Die GRZ II (Hauptgebäude, Nebengebäude, versiegelte Flächen) überschreitet mit 0,70 den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Überschreitung resultiert durch die hohe Anzahl der Stellplätze und ist tolerierbar.

  1. Anzahl der Vollgeschosse:
III = E+2
Es sind maximal 3 Vollgeschosse zulässig. In der vorliegenden Planung werden drei Vollgeschosse (EG, 1.OG, 2.OG) beantragt. Das Dachgeschoß mit zurück gesetztem Penthouse wird formell nicht als Vollgeschoss gewertet. Um ein Vollgeschoss bei Dachgeschossen handelt es sich erst dann, wenn dies auf mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche oder des darunterliegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m erreicht (Art. 2 Abs. 5 Satz 1 BayBO). 
Die Anzahl der Vollgeschosse entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

  1. Dachform:
PD 5°- 15°        =        Pultdach mit einer Dachneigung von 5° - 15°
Die Dachform entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

  1. 2 Stellplätze je Wohneinheit
Auf dem Grundstück werden 21 Stellplätze nachgewiesen. Die Anzahl der Stellplätze entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Die maximal zulässige Gebäudehöhe ist im Bebauungsplan nicht geregelt. Die geplante Höhe entspricht der des angrenzenden Mehrfamilienhaus Lauschaweg 17 und fügt sich höhenmäßig in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2024 11:19 Uhr