Bauantrag 13/2024; Neubau einer Garage, Flur-Nr. 1200/7 Gemarkung Küps, Zettlitzweg 30


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 04.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich des Hauptortes Küps und ist nach dem gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Küps als WA = Wohngebiet allgemein ausgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich entsprechend §34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Folgende Abweichungen wurden vom Bauherrn beim Landratsamt beantragt:
  1. Die zulässige Länge der Grenzbebauung nach BayBO Art. 6 Abs. 7 ist mit insgesamt 16,0 m um circa 8,0 m überschritten.
  2. Die nach GaStellV §2 Abs. 1 geforderte Aufstelllänge von 3,0 m zwischen Garage und der öffentlichen Verkehrsfläche wird mit im Mittel 1,90 m unterschritten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird grundsätzlich erteilt. Das Gremium spricht jedoch die Empfehlung aus, die Platzierung und den Standort der Garage noch einmal mit dem Bauwerber zu diskutieren – denkbar wäre eine mögliche Verschiebung in das Grundstück des Bauwerbers.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2024 12:25 Uhr