Sondernutzung nach Art. 18 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Hinweisschilder Kronacher Straße / Bahnhofsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Datum vom 13.02.2024 beantragt Olga Baum, Melm 7 B, die Anbringung dreier privater Hinweisschilder für ihr Geschäft „Kalinka“.  Die Hinweisschilder sollen an Laternenmasten im Bereich Bahnhofstraße / Kronacher Straße angebracht werden. Der Erste Bürgermeister erläuterte den Mitgliedern des Gremiums die örtliche Situation und schilderte das Vorhaben der Antragstellerin.

Die Installation eines privaten Schildes stellt eine Sondernutzung des öffentlichen Straßengrundes Nach Art. 18 BayStrWG dar, welche der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers bedarf. Straßenbaulastträger ist der Markt Küps.

Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. Die Erlaubnisnehmerin ist verpflichtet, die Sondernutzungsanlagen nach den bestehenden und gesetzlichen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erreichten und zu unterhalten. Diesbezüglich ist noch die Zustimmung der für Bundes- und Kreisstraßen zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzuholen.

Finanzen

Keine 

Beschluss

Dem Antrag wird aus Sicht des Marktes Küps stattgegeben. Der Bau- und Umweltausschuss Küps erteilt die Genehmigung nach Art. 18 BayStrWG zur Anbringung der im Sachverhalt genannten Beschilderung. Die Genehmigung wird unter dem Vorbehalt einer künftig einheitlichen Beschilderung erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.02.2024 11:51 Uhr