Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Einziehung einer Teillänge der Ortsstraße Küps Nr. 78 "Beim Lerchenhof"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die erforderlichen Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets. Ist eine Gemeindestraße ordnungsgemäß hergestellt, so hat die Straßenbaubehörde sie zu widmen. Die Widmung von Straßen im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße“ erhalten. Durch die Widmung von Straßen gehen die Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflichten an die Gemeinde über. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden dürfen (z.B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr). Ebenso können Straßen und Wege wieder eingezogen, also entwidmet werden, wenn sie jede Verkehrsbedeutung verloren haben oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen.

1.Einziehung einer Teillänge der Ortsstraße Küps Nr. 78 „Beim Lerchenhof“ 

Bereits in der Sitzung vom 25.07.2018 hat der Bau- und Umweltausschuss den Beschluss zur Absicht der Einziehung einer Teillänge der genannten Ortsstraße gefasst. Aufgrund der baulichen Situation ist eine Nutzung des unten näher beschriebenen Teilstückes, als Straße im Sinne der Widmung nicht mehr möglich und dieser Bereich hat seine Verkehrsbedeutung verloren. Die Absicht der Einziehung wurde im Mitteilungsblatt des Markt Küps vom 07.09.2018 (Nr. 18/2018) amtlich bekannt gemacht. Innerhalb der drei-monatigen Auslegungsfrist wurden keine Einwände eingereicht. 
Das einzuziehende Teilstück beginnt im Osten bei der asphaltierten Zufahrt der Anwesen Lerchenhof 2, 2a, und 2b (Flur-Nr. 454/3, Gemarkung Theisenort). Die asphaltierte Zufahrt von den Anwesen zur Gemeindeverbindungsstraße Johannisthaler Straße (Flur-Nr. 473) bleibt gewidmet. Das einzuziehende Teilstück endet im Westen bei der Zufahrt von der Johannisthaler Straße (Flur-Nr. 473) zum Feld- und Waldweg „Weinberg“ (Flur-Nr. 117). Auch hier soll die Zufahrt gewidmet bleiben. Die Länge der Teileinziehung beträgt rund 87 Meter.

Art:                                 Einziehung einer Teillänge einer Ortsstraße
Bezeichnung:                 Ortsstraße Nr. 78 „Beim Lerchenhof“ - OT Küps
Flur-Nr.:                         Gemarkung Küps, 485 (Teilfläche)
Beginn:                         westliche Grenze der Flur-Nr. 486
Ende:                                 östliche Grenze der Flur-Nr. 486
Länge:                         Verkürzung um 87 Meter
Widmungsbeschränkung:        keine
Straßenbaulastträger:        Markt Küps

Beschluss

Die Einziehung ist amtlich bekannt zu machen. Im Anschluss ist die Änderung in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2024 08:24 Uhr