Haushalt 2024 - Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung/-plan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Küps) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Haushaltssatzung


für das Haushaltsjahr 2024


Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Küps folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit         19.446.000 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit         11.935.500 €
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf         1.750.000 €
festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt wird auf        10.940.000
festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für
die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A),
die Grundstücke (Grundsteuer B) und
die Gewerbesteuer
wurden mit der Hebesatzsatzung vom 02.11.2017 festgesetzt.



§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf         2.500.000 €
festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung 2024 zu.

Haushaltssatzung


für das Haushaltsjahr 2024


Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Küps folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit         19.446.000 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit         11.935.500 €
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf         1.750.000 €
festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt wird auf        10.940.000
festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für
die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A),
die Grundstücke (Grundsteuer B) und
die Gewerbesteuer
wurden mit der Hebesatzsatzung vom 02.11.2017 festgesetzt.



§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf         2.500.000 €
festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2024 09:40 Uhr