Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes - Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der Dorferneuerung Tüschnitz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.03.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die erforderlichen Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets. Ist eine Gemeindestraße ordnungsgemäß hergestellt, so hat die Straßenbaubehörde sie zu widmen (Art. 47 BayStrWG). Die Widmung von Straßen im Sinne des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist eine Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer „öffentlichen Straße“ erhalten. Durch die Widmung von Straßen gehen die Verkehrssicherungs- und Unterhaltspflichten an die Gemeinde über. In der Widmung kann auch geregelt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden dürfen (z. B. Fuß- und/oder Radwege), dies regelt Art. 53 Nr. 2 BayStrWG. Die nachfolgenden Verkehrsflächen im Ortsteil Tüschnitz wurden im Zuge der Dorferneuerung Tüschnitz neu gebaut und stehen im Eigentum sowie der Straßenbaulast des Marktes Küps. Sie werden gemäß Art. 6 und Art. 46 Nr. 2 (Ortsstraßen) bzw. Art. 53 Nr. 2 (beschränkt öffentlicher Weg) des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.


  1. Verlängerung der Ortsstraße Küps Nr. 3 „Schloßring“
Im Zuge der Dorferneuerung wurde die Ortsstraße verlängert. Die Verlängerung besteht aus einer Teilfläche der Flur-Nr. 1/1.

Der nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Weg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortstraße (Art. 46 Abs. 2) gewidmet:

Art:                                Widmung (Verlängerung)
Bezeichnung:                Ortsstraße Nr. 3 „Schloßring“, Ortsteil Tüschnitz
Flur-Nr.:                        Gemarkung Tüschnitz, 38 (Teilfläche), 1/1 Teilfläche)
Anfangspunkt:                Kreisstraße 13, Flur-Nr. 30
Endpunkt:                        a) Ortsstraße 19, Flur-Nr. 11
                               b) Flur-Nr. 1
Länge:                        350 Meter                Verlängerung um:        25 Meter
Widmungsbeschränkung:        keine
Straßenbaulastträger:        Markt Küps


 

Beschluss

Die Widmungen sind amtlich bekannt zu machen. Im Anschluss sind die Änderungen in das Straßenbestandsverzeichnis einzutragen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2025 08:23 Uhr