Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i.R. des Gemeindeumbaumanagements;
Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen Am Rathaus 5, Flurnummer 381/9 Küps
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 23.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Eigentümer des Anwesens Am Rathaus 5 (Flurnr: 381/9) planen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet.
Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von 5 Jahren abzuschließen.
Konkret stehen Sanierungsmaßnahmen an der Fassade des Gebäudes an (Anstrich, Sanierung Sandstein), der Austausch der Haustüren (Straßenseite), der Balkonüberdachung und eine Erneuerung der Einfriedung.
Gemäß Satzung des Kommunalen Förderprogramms werden Sanierungsmaßnahmen mit 30 % der förderfähigen Kosten (maximal 20.000,00 €) bezuschusst. Der kommunale Eigenanteil läge also im Maximum bei 8.000,00 €. Im vorliegenden Fall ist ein Erreichen der Höchstfördersumme wahrscheinlich.
Mit Beschluss der Marktgemeinde wird eine Sanierungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde und den Eigentümern geschlossen. Vor Umsetzung der Maßnahmen sind Vergleichsangebote durch die Eigentümer einzureichen und durch die Sanierungsberaterin zu prüfen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Gebäude und der Einfriedung Am Rathaus 5 über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2023 11:23 Uhr