Die iTerra energy GmbH beabsichtigt, im Bereich der beiden regionalplanerisch festgesetzten Vorranggebiete (VRG) für die Windenergie Nr. 81 und 84 den Windpark Burgkunstadt-Küps, bestehend aus sechs Windenergieanlagen, zu errichten. Im westlichen Vorranggebiet 81, das sich im Norden auf die Gemarkung Oberlangenstadt (Markt Küps) und im Süden auf die Gemarkung Ebneth (Stadt Burgkunstadt) erstreckt, sind insgesamt drei Windenergieanlagen vorgesehen, von denen eine im Gemeindegebiet Küps errichtet würde. Der östliche Teil des Windparks (Vorranggebiet 84) befindet sich vollständig auf Burgkunstadter Gemeindegebiet.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 beschlossen, für die Umsetzung der Planung einen Bebauungsplan aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Bereits am 08.11.2022 hat der Stadtrat der Stadt Burgkunstadt entsprechende Bauleitplanverfahren für die Teile des Windparks eingeleitet, die im Burgkunstadter Stadtgebiet liegen.
In beiden Kommunen erfolgte die Beschlussfassung jeweils unter dem Vorbehalt eines rechtswirksam geschlossenen städtebaulichen Vertrages zwischen der Windpark Ebneth/Reuth GmbH als Projektgesellschaft, der iTerra energy GmbH und dem Markt Küps bzw. der Stadt Burgkunstadt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung erfolgte in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 22.06.2023. Parallel wurden diese Verfahrensschritte auch für die Bauleitplanung der Stadt Burgkunstadt durchgeführt. Zusätzlich bestand die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung im Rahmen einer gemeinsam mit der Stadt Burgkunstadt ausgetragenen öffentlichen Informationsveranstaltung am 26.05.2023.
Mit Schreiben vom 21.06.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 BauGB beteiligt. Das Ergebnis dieser Beteiligung ist der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zu entnehmen. Als Ergebnis der zusammengestellten Beschlussempfehlungen zur Abwägung könnten nun der vorliegende Bebauungsplanentwurf sowie der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt werden und im Anschluss die Veröffentlichung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
Anzumerken ist, dass der Standort der einzigen Windenergieanlage im Gebiet der Marktgemeinde Küps unverändert bleibt, während bei drei von fünf in Burgkunstadt geplanten Windenergieanlagen Standortverschiebungen im Rahmen der Windparkplanung vorgesehen sind.
Die Marktgemeinde Küps hat erfolgreich darauf hingewirkt, dass der Abstand zwischen der in Burgkunstadt geplanten WEA 3 und dem Allgemeinen Wohngebiet „Lohäcker“ des Ortsteils Burkersdorf im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Grenzen vergrößert wird. Der Abstand beträgt nun 969 Meter und konnte damit den angestrebten 1.000 m Abstand zumindest angenähert werden.
In der Entwurfsfassung des Bebauungsplans soll eine Kompensationsmaßnahme für den Artenschutz auf einer Teilfläche der Fl.Nrn. 171, 222, und 222/1 der Gmkg. Burkersdorf aufgenommen werden. Die Betroffenheit der Feldlerche besteht bei der WEA3 (Burgkunstadt).
Nach einer Sachdiskussion kam es zu folgenden Beschlüssen