Kommunales Förderprogramm - Fassadenprogramm i. R. des Gemeindeumbaumanagements; Abschluss einer Sanierungsvereinbarung für das Anwesen "Am Hirtengraben 14" (FlNr. 168 Gemarkung Küps)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Küps) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Eigentümerin des Anwesens Am Hirtengraben 14, FlNr. 168 Gemarkung Küps, plant umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an den Außenanlagen des Grundstückes sowie der Fassade der Garage (Austausch Garagentor). Nach Beratung und Prüfung durch die Sanierungsberaterin und das Gemeindeumbaumanagement werden die Maßnahmen als fachgerecht und gestalterisch wertvoll bewertet. Eine Förderung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms wird als möglich und sinnvoll erachtet. Der konkrete Sanierungsvorschlag ist im Beratungsprotokoll der Sanierungsberatung festgehalten. Alle Sanierungsmaßnahmen sind gemäß Satzung innerhalb von fünf Jahren abzuschließen. 

Die Eigentümerin wird vor Durchführung der Maßnahme Vergleichsangebote von Handwerksfirmen für diverse Gewerke vorlegen (Verputz + Anstriche, Fenstertür, Einfriedungen, Pflasterarbeiten, Begrünungen). Auf dieser Basis ist dann eine Sanierungsvereinbarung zu schließen. 

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Förderung der Maßnahmen am Anwesen „Am Hirtengraben 14“ über das Kommunale Förderprogramm gemäß vorliegender Antragstellung und Sanierungsberatung zu. Es wird eine Sanierungsvereinbarung mit den Eigentümern geschlossen, sobald entsprechende Angebote und Kosten vorliegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.09.2024 10:40 Uhr