Sondernutzung nach Art. 18 Abs. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes;
Hinweisschild für den Turnverein 1913 e.V. Schmölz in der Coburger Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 24.06.2024 beantragt der Turnverein 1913 e.V. Schmölz die Anbringung eines Hinweisschildes als Wegweiser zum Sportgelände des Vereins. Das Hinweisschild soll an einem bereits vorhandenen Metallpfosten (Lampenpfosten) in der Coburger Straße, zwischen den Häusern 5 und 7, angebracht werden. Dort war bereits ein Werbeschild eines Gewerbetreibenden vorhanden – dieses wird im Zuge der Anbringung abgebaut, da das entsprechende Gewerbe nicht mehr besteht. Der Erste Bürgermeister erläuterte den Mitgliedern des Gremiums die örtliche Situation und schilderte das Vorhaben des Antragstellers.
Die Installation eines privaten Schildes stellt eine Sondernutzung des öffentlichen Straßengrundes nach Art. 18 BayStrWG dar, welche der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers bedarf. Im Straßenbestandsverzeichnis des Marktes Küps, Gemarkung Schmölz ist die Straße „Coburger Straße“ ohne Widmungsbeschränkung eingetragen. Straßenbaulastträger ist der Markt Küps. Die entsprechende Erlaubnis bedarf demnach der Zustimmung des Marktes Küps.
Die Erlaubnis darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden. Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die Sondernutzungsanlagen nach den bestehenden und gesetzlichen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erreichten und zu unterhalten.
Finanzen
Keine
Beschluss
Dem Antrag wird stattgegeben. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt die Genehmigung nach Art. 18 BayStrWG zur Anbringung der im Sachverhalt genannten Beschilderung.
Die Genehmigung wird unter Vorbehalt einer künftig einheitlichen Beschilderung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.09.2024 10:40 Uhr