Änderung der Gebührensatzung zur Musikschulsatzung; Festlegung der Musikschulgebühren 2020/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates, 09.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung des Stadtrates 09.07.2020 ö beschliessend 2

Beschluss 1

1) Der Stadtrat beschließt auf Vorschlag des Kultur- und Veranstaltungsausschusses die Änderung der Gebührensatzung zur Musikschulsatzung mit einer Erhöhung der Grundgebühr um 9,00 € pro Jahr sowie punktuellen Anpassungen der Unterrichtsgebühr.

Die Satzung liegt dem Protokoll als Anlage bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 24

Beschluss 2

2) Der Stadtrat beschließt, die Grund- und Unterrichtsgebühren für das Musikschuljahr 2020/2021 unverändert zu lassen.

Die Satzung liegt dem Protokoll als Anlage bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 3

3) Der Stadtrat beschließt, im Hinblick auf zukünftig behördlich ausgesprochene Unterrichtsverbote folgende Regelung einzufügen.

„Die Gebührenpflicht erlischt bei der Schließung der Musikschule aufgrund einer behördlichen Anordnung grundsätzlich nicht. Die Musikschule bemüht sich in diesem Zeitraum um eine alternative Unterrichtsform (z.B. Online-Unterricht). Diese ist dem herkömmlichen Unterricht gleichzusetzen. Ist eine alternative Unterrichtsform nicht möglich, kann die Musikschule auf die Erhebung der Gebühren während der Schließung verzichten.“

Die Satzung liegt dem Protokoll als Anlage bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2020 16:20 Uhr