Antrag auf Baugenehmigung
Hier: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung auf der Flurnummer 299, Gemarkung Langenbach, Asternweg 5 sowie Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
1/2023. Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Öffentlicher Sachverhalt
Die Bauwerber planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Doppelcarport, Einzelcarport und Einliegerwohnung auf der Flurnummer 299, Gemarkung Langenbach, Asternweg 5
Die Ausführung erfolgt in KG + EG + OG.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und wird nach den Kriterien des § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt.
Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Doppelcarport, Einzelcarport und Einliegerwohnung auf der Flurnummer 299, Gemarkung Langenbach, Asternweg 5 wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 vorgelegt wird, der einen ausreichenden Schutz vor unplanmäßigen Überflutungen belegt. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2023 09:45 Uhr