Antrag auf Baugenehmigung Hier: Nutzungsänderung 2-Familienhaus in ein 4-Familienhaus, Erstellung eines Wintergartens, Anbau einer Außentreppe, Erstellung von zusätzlichen Stellplätzen auf den Flurnummern 127/3 und 127/4, Gemarkung Oberhummel, Schulstraße 6 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1/2023. Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1/2023. Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 8

Öffentlicher Sachverhalt

Der Bauwerber plant die Nutzungsänderung eines 2-Familienhauses in ein 4-Familienhaus, Erstellung eines Wintergartens, Anbau einer Außentreppe, Erstellung von zusätzlichen Stellplätzen auf den Flurnummern 127/3 und 127/4, Gemarkung Oberhummel, Schulstraße 6.

Die Errichtung des Wintergartens erfolgt im OG und hat die Maße 5,50 m x 4,46 m. Die Errichtung der Außentreppe erfolgt im Norden. Die Stellplätze werden auf Bestandsflächen nachgewiesen.

Dem Bauantrag liegt ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen bei. Die nachträglich angebaute Außentreppe überschreitet die Abstandsfläche auf einer Tiefe von 1,46 m – 1,50 m mit einer Länge von 3,65 m, was einer Fläche von 5,80 m² entspricht. Das Wohnhaus überschreitet die Abstandsfläche in einer Tiefe von maximal 0,05 m, als Dreieck auf einer Länge von 3,70 m, was einer Fläche von 0,09 m² entspricht. Als Begründung für die Überschreitungen werden zum einen Maßungenauigkeiten beim Bau und zum anderen fehlendes Wissen angegeben.
Eine Erklärung zur Abstandsflächenübernahme des Nachbarn liegt nicht bei.

Zudem liegt dem Bauantrag ein Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung bei. Bei Stellplatz Nr. 3 können die geforderten Maße (2,50 x 5,00 m) nicht eingehalten werden. Als Begründung wird folgendes angegeben: „Der Stellplatz 3 hält an einer Ecke (siehe beiliegender Lageplan) die vorgegebenen Stellplatzgrößen nicht ein. Die Einschränkung der Stellplatznutzung ist hierdurch nur marginal beeinträchtigt, da die nötige und hauptsächlich relevante Breite für den Türaufschlag von Fahrzeugen hierdurch nicht betroffen ist. Die geplante Anordnung der Stellplätze berücksichtigt die nötigen Zufahrtsbreiten der bestehenden Garagen (STP 1 + 2). Eine anderweitige Anordnung der Stellplätze würde aufgrund der Bestandssituation vor Ort (Zaun mit betoniertem Sockel, aufwändig angelegter Garten, Straßenkurve süd-östlich anschließend) einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten und die unübersichtliche Zufahrtssituation von Süd-Ost verschärfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung eines 2-Familienhauses in ein 4-Familienhaus, Erstellung eines Wintergartens, Anbau einer Außentreppe, Erstellung von zusätzlichen Stellplätzen mit Beantragung von Abweichungen von den Abstandsflächen und der gemeindlichen Stellplatzsatzung auf den Flurnummern 127/3 und 127/4, Gemarkung Oberhummel, Schulstraße 6 wird unter der Auflage erteilt, dass Stellplatz Nr. 3 an einer Stelle auf dem Baugrundstück ausgewiesen wird, an der die geforderten Mindestmaße eingehalten werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.02.2023 09:45 Uhr