Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Hier: Änderung Lage Wohnhaus, neue Grenze auf der Flurnummer 503/1 der Gemarkung Rudlfing, Schmidhausen 8 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2/2023. Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2/2023. Sitzung des Gemeinderates 07.02.2023 ö beschließend 7

Öffentlicher Sachverhalt

Mit Bescheid des Landratsamtes Freising vom 26.06.2022 erhielt der Bauwerber die Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 503/1, Gmkg. Rudlfing (Schmidhausen 8a).

Mit Bauantrag vom 09.01.2023 beantragt der Bauwerber nun eine Tektur zu o.g. Baugenehmigung. Ziel der Tektur ist es, das Wohnhaus und die Doppelgarage ca. 3,0 m nach Süden zu verschieben.

Die baulichen Anlagen werden durch die Tektur nicht berührt, lediglich die Lage auf dem Grundstück wird angepasst.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zu o.g. Tektur zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 503/1, Gmkg. Rudlfing unter der Bedingung, dass die Baugenehmigung durch das Landratsamt Freising erst erteilt werden darf, wenn der Grundstücksverkauf an den Bauwerber abgeschlossen ist und er somit Eigentümer der im Plan dargestellten Fläche Fl.Nr. 503/1 Gmkg. Rudlfing ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2023 09:48 Uhr