Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Hier: Verkleinerung Grundfläche in der Länge und Breite um jeweils 20 cm, Bauweise anstatt Mauerwerk in Holzfertigbauweise, Dachneigung 20° statt 35°, geringe Innenraumumgestaltung auf der Flurnummer 586/5 und 586/6 der Gemarkung Oberhummel, Ortsstraße 4 Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6/2023. Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6/2023. Sitzung des Gemeinderates 09.05.2023 ö beschließend 6

Öffentlicher Sachverhalt

Mit Bescheid des Landratsamtes Freising vom 06.05.2021 erhielt der Bauwerber die Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Fl.Nrn. 586/5 und 586/6 der Gemarkung Oberhummel, Ortsstraße 

Mit Bauantrag vom 28.04.2023 beantragte der Bauwerber nun eine Tektur zu o.g. Baugenehmigung. Folgende Änderungen beinhaltet die Tektur:
  • Verkleinerung der Grundfläche in der Länge und Breite um jeweils 20 cm,
  • Bauweise anstatt Mauerwerk in Holzfertigbauweise
  • Dachneigung 20° statt 35°
  • geringe Innenraumumgestaltung

Das geplante Einfamilienhaus hat nun die Maße 10,79 m x 9,79 m. Die Firsthöhe beträgt 7,93 m.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.06.2023 09:03 Uhr