Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6/2023. Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6/2023. Sitzung des Gemeinderates 09.05.2023 ö beschließend 12

Öffentlicher Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, nach Erledigung der im Prüfungsbericht vom 27.02.2023 aufgeführten Prüfungsfeststellungen, dem Gemeinderat die Jahresrechnung 2021 formell festzustellen. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:


1.        Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)



Darin enthalten:
1)
Zuführung zum Vermögenshaushalt:
1.989.614,85 €
2)
Zuführung vom Vermögenshaushalt:
0,00 €
3)
Sollüberschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV:
408.067,22 €


2.                Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1        Unerledigte Vorschüsse:                               0 €
2.2        Unerledigte Verwahrgelder:            45.925,11 €

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses an und beschließt die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.06.2023 09:03 Uhr