Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6/2023. Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6/2023. Sitzung des Gemeinderates 09.05.2023 ö beschließend 13

Öffentlicher Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und Feststellung der Jahresrechnung durch den Gemeinderat beschließt dieser über die Entlastung. Wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO ist Frau 1. Bürgermeisterin Susanne Hoyer von der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt auszuschließen.

Beschluss 1

a)        Wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO wird Frau 1. Bürgermeisterin Susanne Hoyer von der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Zur Jahresrechnung der Gemeinde Langenbach für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.06.2023 09:03 Uhr