Seit März 2021 unterstützt und berät der KMFV mit dem Ambulanten Fachdienst Wohnen Obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohte Personen im Landkreis Freising. Zu den Unterstützungsleistungen gehören insbesondere die Vermittlung von Wohnraum, die Kontaktaufnahme mit Kommunen und die Weitervermittlung der Betroffenen an Facheinrichtungen.
Bis zum 28.02.2023 konnte der KMFV diese Leistungen über das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Rahmen einer zweijährigen Projektfinanzierung erbringen. Mit Schreiben vom 13.12.2022 stellte der KMFV über den Bayerischen Gemeindetag, Kreisverband Freising, beim Landkreis Freising als zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe einen Antrag auf weitere Förderung nach § 68 Abs. 3 SGB XII.
Im März 2023 wurde eine Zweckvereinbarung für die Übernahme der ungedeckten Kosten zwischen dem Landkreis Freising und einigen kreisangehörigen Gemeinden (darunter auch Langenbach, siehe Beschluss vom 07.03.2023) einerseits und dem KMFV andererseits geschlossen.
Die Zweckvereinbarung über die Übernahme der ungedeckten Kosten sah eine Beteiligung des Landkreises Freising mit einem Anteil von 50% vor. Die andere Hälfte entfiel auf die kreisangehörigen Gemeinden, die sich an der Projektfinanzierung beteiligt haben, entsprechend dem jeweiligen Einwohneranteil. Die Vereinbarung deckt nur einen Zeitraum von März 2023 bis 31.Dezember 2023 ab und ging von einem Gesamtfinanzierungsbedarf von 68.392,50€ für v.g. Zeitraum aus.
Die Gemeinde Langenbach beteiligte sich damals an der Zweckvereinbarung mit einem Kostenanteil von 1.748,86€.
Da die Zweckvereinbarung mit Ablauf des 31.12.2023 endet, ist angedacht die Übernahme der ungedeckten Kosten für die Leistungen des Ambulanten Fachdienstes Wohnen des KMFV darüber hinaus wieder im Rahmen einer Zweckvereinbarung mit Beteiligung des Landkreises und einiger kreisangehöriger Gemeinden zu verlängern.
Der Landkreis Freising würde sich wieder mit 50% an der Zweckvereinbarung beteiligen.
Aufgrund gestiegener laufender Kosten, dem Ausstieg der Gemeinde aus der Zweckvereinbarung Hallbergmoos (dafür kommt Nandlstadt dazu) und der Zahlung von immer jeweils 12 Monaten (2023 war die Zahlung nur für März bis Dezember) erhöhen sich die Beteiligungskosten für alle und damit auch für die Gemeinde Langenbach.
Der Anteil der Gemeinde würde folgende Höhe betragen:
2024: 3.286,26 €
2025: 3.351,98 €
2026: 3.419,02 €