Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen.
Im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO wird hiermit dem Gemeinderat der Gemeinde Langenbach die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt.
Innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres soll gemäß Art. 103 GO die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde erfolgen. Im Anschluss daran stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Die Jahresrechnung der Gemeinde Langenbach für das Haushaltsjahr 2023 wurde gemäß den Bestimmungen der §§ 77 mit 81 der Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik (KommHV-Kameralistik) aufgestellt. Sie umfasst den kassenmäßigen Abschluss und die Haushaltsrechnung sowie weitere Anlagen. Nach § 77 KommHV-K ist der Jahresrechnung u.a. ein Rechenschaftsbericht beizufügen.
Ergebnisse der Jahresrechnung
Die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
15.412.013,63 EUR
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
4.047.874,58 EUR
ab.
Planvergleich:
Schulden:
Im Haushaltsjahr 2023 wurden Darlehen mit einem Gesamtbetrag von 1.304.004 € aufgenommen. Insgesamt wurden 915.320,00 EUR an Tilgungsleistungen erbracht. Die Verschuldung der Gemeinde Langenbach beträgt damit zum 31.12.2023 insgesamt
4.113.456,00 €.
Allgemeine Rücklage:
Der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2023 belief sich auf
7.244.702,51 €.
Ohne Beschluss zur Kenntnis