Bestellung, Verpflichtung und Vereidigung weiterer Feldgeschworener für die Gemeinde Langenbach gem. § 5 FO i.V. mit Art. 13 Abs. 2 AbmG


Daten angezeigt aus Sitzung:  13/2024. Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13/2024. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 5

Öffentlicher Sachverhalt

In der Sitzung vom 19.09.2024 wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass künftig vier Feldgeschworene für die Gemeinde tätig sind. 
Da es bereits zwei Feldgeschworene gibt, wurden zwei weitere mittels geheimer Wahl nach Art. 51 Abs. 3 GO durch das Gremium aus einem Bewerberkreis ausgewählt.
Gewählt wurden:

  • Haller Heike
  • Eder Hans

Nun erfolgt in öffentlicher Sitzung die offizielle Bestellung bzw. Vereidung durch die Erste Bürgermeisterin Susanne Hoyer.
Nach § 5 der Feldgeschworenenordnung i.V. mit Art. 13 Abs. 2 AbmG findet die Verpflichtung in Eidesform statt. 

Die Feldgeschworenen sprechen folgende Eidesformel:

“Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so wahr mir Gott helfe.“

Die öffentliche Bestellung wurde damit abgeschlossen.

Die Erste Bürgermeisterin Susanne Hoyer bedankt sich bei den Feldgeschworenen für ihre Bereitschaft, dieses Amt aufzunehmen.

Datenstand vom 07.11.2024 10:45 Uhr