Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sit-
zung am 03. Dezember 2024 den Entwurf zur Änderung des Kapitels B IV 7 Energieer-
zeugung mit der Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie im Regionalplan ge-
billigt sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regional-
plans München (RP 14) beschlossen.
Diese Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans München an Festlegungen
des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der am 01. Juni 2023 in Kraft getretenen
Fassung. Sie beinhaltet die Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit einer
Neugliederung und Anpassung der Begründung dieses Kapitels sowie insbesondere die
Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie.
Die zugehörigen Verfahrensunterlagen sind ab dem 07. Januar 2025 in das Internet
eingestellt. Der Fortschreibungsentwurf für die 26. Änderung des Regionalplans Mün-
chen (RP 14) kann unter folgenden Links heruntergeladen werden:
- auf der Homepage des Regionalen Planungsverbands München:
https://www.region-muenchen.com/verfahren
- auf der Homepage der Regierung von Oberbayern:
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/raumordnung_landes_regionalplanung/regionalplanung/muenchen/index.html
bei „Laufende Fortschreibungen des Regionalplans München (14)“
Hier finden Sie insbesondere den Verordnungsentwurf mit den zugehörigen Entwürfen
der Festlegungen zu Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Begründung und der Tektur-
karte Windenergie zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ sowie den Umweltbericht, je-
weils in der Fassung vom 21. November 2024.
Gemäß Art. 16 Absatz 1 BayLplG sind zu beteiligen:
die öffentlichen Stellen und in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 genannten Personen des Pri-
vatrechts, für die eine Beachtenspflicht begründet werden soll,
die in Art. 15 Abs. 3 genannten Behörden,
die nach Naturschutzrecht im Freistaat Bayern anerkannten Vereine, soweit sie in
ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind,
die betroffenen Wirtschafts- (mit Land- und Forstwirtschafts-) und Sozialverbände
und
die Öffentlichkeit.
Aus diesem Grund liegt der Entwurf der 26. Änderung des Regionalplans München –
zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet – in der Zeit vom 07. Januar 2025 bis zum
31. März 2025 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten zur Einsicht für
jedermann bei der Regierung von Oberbayern (höhere Landesplanungsbehörde, Zimmer
5418, Maximilianstraße 39, 80538 München) aus. Zudem erfolgt die Auslegung des Ent-
wurfes für mindestens einen Monat bei der Landeshauptstadt München sowie den Land-
ratsämtern der Region München. Die Landratsämter der Region und die Landeshaupt-
stadt München werden gebeten, die Unterlagen gemäß Art. 16 Abs. 3 BayLplG für min-
destens einen Monat öffentlich auszulegen und dies ortsüblich im jeweiligen Amtsblatt
anzukündigen. Die Unterlagen zur Auslegung werden gesondert zugesendet.
Die Bundesministerien werden gebeten dieses Anschreiben bei Bedarf an die Bundes-
oberbehörden, deren Belange relevant betroffen sein könnten, weiterzuleiten.
Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 31.03.2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich
oder elektronisch zu dem o. a. Fortschreibungsentwurf gegenüber dem Regionalen Pla-
nungsverband München, Geschäftsstelle, Arnulfstraße 60, 80335 München, E-Mail: rpv-
m@pv-muenchen.de zu äußern.
Rechtsansprüche werden gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG durch die Beteiligung
nicht begründet. Öffentliche Stellen werden gem. Art. 16 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 BayLplG
i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 ROG gebeten, Aufschluss über diejenigen von ihnen be-
absichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren
zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können bzw.
weitere ihnen vorliegende Informationen mitzuteilen, die für die Ermittlung und Bewertung
des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Bitte beziehen Sie Ihre Stellungnahme da-
bei ausschließlich auf die im Rahmen der vorliegenden Fortschreibung vorgenomme-
nen Änderungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Landratsämter und die Landeshauptstadt München
sowohl in ihrer Funktion als kommunale Selbstverwaltungsbehörde, als auch in der als
untere staatliche Verwaltungsbehörde beteiligt werden.
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht
auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Einwendungen
der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls aus-
geschlossen.
Sollte bis zum angegebenen Termin keine Stellungnahme vorliegen, wird davon ausge-
gangen, dass ihren Wirkungskreis betreffende Belange nicht berührt sind oder Einver-
ständnis besteht.
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch den
Regionalen Planungsverband München sind auf dessen Internetseite unter
https://www.region-muenchen.com/datenschutzerklaerung zu finden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsver-
bands München (rpv-m@pv-muenchen.de) oder an den Regionsbeauftragten an der Re-
gierung von Oberbayern Herrn Bläser (regionalplanung.muenchen@reg-ob.bayern.de).
Anmerkung der Verwaltung:
Im Bereich der Gemeinde Langenbach werden im Entwurf der Karte 2 Siedlung und Versorgung Tektur Windenergie mit Stand vom 21.11.2024 keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete Windenergie dargestellt.