Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langenbach mit dem Deckblatt Nr. 28 Hier: Abwägung der Stellungnahme der TenneT TSO GmbH Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3/2025. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3/2025. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.10

Öffentlicher Sachverhalt


3.5

TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 15.12.2023
3.5











Mit unseren Schreiben oh-11506 vom 12.08.2021 und Schreiben oh-18336 vom 09.12.2022 haben wir bereits ausführlich bezüglich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 51 "Großer Anger West" sowie der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langenbach Stellung genommen.
Diese Schreiben und die darin genannten Auflagen und Hinweise sind nach wie vor gültig, zu beachten und einzuhalten.
Das von uns geforderte Gutachten bezüglich der Einhaltung der Grenzwerte der elektrischen (5 kV/m) und magnetischen (100 μT) Feldstärken nach der 26. BImSchV wurde entsprechend erstellt und den Unterlagen zum Bebauungsplan beigefügt.
Die Lage unserer Leitungstrasse und die Leitungsbezeichnung samt Eigentümervermerk wurden entsprechend korrigiert.
In den Textlichen Hinweisen des Bebauungsplans wurden - wie von uns gefordert - entsprechende Vorgaben bezüglich Arbeiten im Bereich unserer Freileitung aufgenommen.
Wir entschuldigen uns noch für die in der Einleitung unserer Stellungnahme vom 12.08.2021 fehlerhaft genannte Bauleitplanung samt Gemeinde. Dies wurde von Ihnen richtig erkannt. Im Betreff dieser Stellungnahme wurde die korrekte Bauleitplanung und Gemeinde genannt.
Wir bedanken uns für die Beteiligung an diesem Verfahren.
Die Stellungnahme der TenneT TSO GmbH vom 15.12.2023 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden im Zuge der Erschließungsplanung und Bauausführung beachtet.

Es liegt ein sog. Kreuzungsheft vor – hier das Gutachten der Firma Sweco GmbH, Im Neyl 18, 59823 Arnsberg, bestehend aus Lageplan und Berechnungsnachweis, jeweils vom 12.02.2025. 




Beschluss

Die Stellungnahme der TenneT TSO GmbH vom 15.12.2023 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden im Zuge der Erschließungsplanung und Bauausführung beachtet.

Es liegt ein sog. Kreuzungsheft vor – hier das Gutachten der Firma Sweco GmbH, Im Neyl 18, 59823 Arnsberg, bestehend aus Lageplan und Berechnungsnachweis, jeweils vom 12.02.2025. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 15:01 Uhr