Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langenbach mit dem Deckblatt Nr. 28 Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3/2025. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3/2025. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 5.14

Öffentlicher Sachverhalt

Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 28 und die Begründung (beides Stand vom 25.02.2025) werden in der vorliegenden Form gebilligt.

Der Entwurf des Deckblatts Nr. 28 zum Flächennutzungsplan, die Begründung incl. Umweltbericht, weitere Umweltinformationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zeitnah zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. 

Stellungnahmen zum Entwurf des Deckblatts Nr. 28 zum Flächennutzungsplan können während der Auslegung abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden erneut gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB beteiligt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Deckblatts Nr. 28 zur Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung in der vorliegenden Form (jew. Stand: 25.02.2025). Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB durchzuführen. Es wird festgelegt, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten Planungsinhalten abgegeben werden können.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 15:01 Uhr