Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 51 "Großer Anger West"
Hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
3/2025. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Öffentlicher Sachverhalt
Nr.
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Stellungnahmen im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB - Einwände und Hinweise, Bedenken und Anregungen von Fachstellen und Bürgern
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Beschlussvorschläge
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1.
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KEINE STELLUNGNAHME ABGEGEBEN
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1.1
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Amt für ländliche Entwicklung
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1.2
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Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising
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1.3
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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
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1.4
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Bund Naturschutz in Bayern e. V
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1.5
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Freisinger Stadtwerke
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1.6
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IHK für München und Oberbayern
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1.7
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Landratsamt Freising - Abgrabung
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1.8
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Landratsamt Freising - Kreisbrandrat
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1.9
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Landratsamt Freising – Kreisarchäologie
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1.10
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Landratsamt Freising –Verkehr
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1.11
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Regierung von Oberbayern – Brand- und Katastrophenschutz
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1.12
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Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt
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1.13
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Regierung von Oberbayern – Luftamt
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1.14
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Stadtwerke München GmbH
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1.15
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Verwaltungsgemeinschaft Oberding
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1.16
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Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Gemeinde Zolling
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1.17
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Verwaltungsgemeinschaft Zolling, Gemeinde Haag an der Amper
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2.
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KEINE EINWÄNDE ODER HINWEISE
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2.1
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Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Gemeinden Langenpreising und Berglern, Schreiben vom 17.11.2023
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2.1
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Auch die Belange der Gemeinden Langenpreising und Berglern sind nicht von den Bauleitplanungen betroffen.
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2.2
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Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg, Markt Wartenberg, Schreiben vom 17.11.2023
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2.2
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Der Markt Wartenberg bedankt sich für die Beteiligung an den Bauleitplanungen. Belange des Marktes Wartenberg sind nicht betroffen.
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2.3
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Landratsamt Freising – Tiefbauamt, Schreiben vom 20.11.2023
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2.3
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Keine Äußerung
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2.4
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Stadt Moosburg, Schreiben vom 29.11.2023
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2.4
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Keine Äußerung
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2.5
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Landratsamt Freising – Abteilung Altlasten, Schreiben vom 05.12.2023
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2.5
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Die Umsetzung der Empfehlungen wird begrüßt.
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2.6
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Landratsamt Freising – Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.12.2023
(nur für Ebene Flächennutzungsplan)
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2.6
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Keine Äußerung
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2.7
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Flughafen München GmbH, Schreiben vom 11.12.2023
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2.7
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In vorbezeichnetem Bauleitplanverfahren wird seitens der FMG – als Trägerin öffentlicher Belange – i.R.d. Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu den derzeit ausge-legten Planunterlagen Stellung genommen wie folgt: Das verfahrensgegenständliche Gebiet liegt sowohl außerhalb des Bauschutzbereichs des Flughafens München als auch außerhalb der Zonen der für den Flughafen München festgelegten Lärmschutzbereiche. Bedenken (insbesondere) hinsichtlich des Schutzes vor Fluglärm bestehen daher seitens der FMG nicht.
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2.8
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Gemeinde Eitting, Schreiben vom 11.12.2023
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2.8
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Keine Äußerung
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2.9
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Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 11.12.2023
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2.9
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Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes München teilt mit, dass zum o.g. Vorhaben keine regionalplanerischen Bedenken angemeldet werden.
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2.10
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Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 11.12.2023
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2.10
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Vielen Dank für die weitere Beteiligung am Bauleitplanungsverfahren. Unsere Stellungnahme vom 11.07.2022 gilt unverändert weiter.
Können Sie uns bereits Termine/Daten zum o. g. Vorhaben nennen?
Um unsere Termine und Systeme zu pflegen und eine Planung und Berechnung der Wirtschaftlichkeit für Ihr Neubaugebiet und folglich auch die richtige Produktauswahl für unsere Kunden sicherzustellen, bitten wir Sie beigefügte Anlage „Abfrage Eckdaten“, auch wenn noch nicht alle Daten bekannt sind, baldmöglichst an uns zurück zu senden bzw. an den Vorhabenträger/Investor weiterzuleiten.
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2.11
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Schreiben vom 14.12.2023
(nur für Ebene Flächennutzungsplan)
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2.11 a
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Landwirtschaftliche Belange:
Die Sachverhalte, welche in unserem Schreiben vom 29.06.2022 und vom 1.09.2023 festgehalten wurden haben weiterhin Gültigkeit.
Es bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände.
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2.11 b
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Forstfachliche und waldrechtliche Belange:
Die Sachverhalte, welche in unserem Schreiben vom 29.06.2022 festgehalten wurden haben weiterhin Gültigkeit. Es bestehen aus forstfachlicher und waldrechtlicher Sicht weiterhin keine Einwände.
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2.12
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Landratsamt Freising – Bauleitplanung, Schreiben vom 15.12.2023
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2.12
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Keine Äußerung
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2.13
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Gemeinde Marzling, Schreiben vom 15.12.2023
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2.13
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Keine Äußerung
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4.
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BEDENKEN UND ANREGUNGEN VON TRÄGERN ÖFFENTLICHER BELANGE
Siehe TOP´s
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Datenstand vom 25.03.2025 15:01 Uhr