Bebauungs- und Grünordnungplan Nr. 51 "Großer Anger West"
Hier: Abwägung der Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3/2025. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Öffentlicher Sachverhalt
3.6
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Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 18.12.2023
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3.6
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Die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.a. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Langenbach und nimmt die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung vom 31. Oktober 2023 zur Kenntnis. Der Bereich der Gewerbeflächen wurde im Süden reduziert auf 4,64 ha und im Zusammenhang mit der ermittelten Betroffenheiten im Bereich der HQextrem-Staulinie zurückgenommen; die ausnahmsweise Zulässigkeit eines Drogeriemarkts wurde gestrichen.
Gegenüber dem darüber hinaus durch ein aktualisiertes Gutachten zum u.a. Schallschutz ergänzten Planentwurf bestehen von unserer Seite keine weiteren Anmerkungen, die über die Stellungnahme vom 7. Juli des vergangenen Jahres hinausgehen. Da diese – für uns nicht erklärlich – nicht Teil der in die Abwägung eingestellten Stellungnahmen mit Behandlung in der Gemeinderatssitzung vom 31.Oktober 2023 war, sei diese sicherheitshalber noch einmal vollständig zitiert:
„die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.a. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Langenbach zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung eines konkretisierenden Bebauungsplans für ein 9,3 ha großes Plangebiet südlich der Staatsstraße St 2350 am südwestlichen Ortsrand des Hauptortes. Beabsichtigt ist die Darstellung einer neuen Gewerbefläche im Umfang von ca. 5,1 ha nach § 8 BauNVO (mit Ausgleichsflächen im Süden des Geltungsbereiches am Langenbach), zur betrieblichen Neuansiedlung eines Drogeriemarktes sowie Ansiedlung weiterer, regionaler, mittelständischer Gewerbebetriebe. Dafür wird eine Umwidmung der bisherigen Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft notwendig.
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern begrüßt die mit den o.g. Verfahren verfolgte Planung für weitere Gewerbeflächen im Gemeindegebiet Langenbach sowie die damit auch verbundene Zielsetzung, diese für die Ansiedlungs-/Erweiterungsabsichten ortsansässiger und regionaler Betriebe aus dem Mittelstand planerisch zu sichern. Das wirtschaftsfreundliche Vorgehen der Gemeinde ist äußerst positiv hervorzuheben.
Ein Angebot bedarfsgerecht, auch kleinflächig parzellierter Flächen, das den Bedürfnissen der Betriebe des Mittelstands entgegenkommt, wie in den südlichen Arealen, ist sehr zu unterstützen. Diesem Belang kommen auch die zusammenhängenden Baufelder entgegen, die Flexibilität bei der Parzellierung ermöglichen; dies ist positiv hervorzuheben.“
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Die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 18.12.2023 wird zur Kenntnis genommen.
Den versehentlich übersehenen Teil der Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB bitten wir zu entschuldigen.
Die Texte werden dementsprechend geprüft und die Begründung auf Bebauungsplan-Ebene in Kapitel 3.1 auf Seite 8 entsprechend ergänzt.
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Beschluss
Die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 18.12.2023 wird zur Kenntnis genommen.
Den versehentlich übersehenen Teil der Stellungnahme im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB bitten wir zu entschuldigen.
Die Texte werden dementsprechend geprüft und die Begründung auf Bebauungsplan-Ebene in Kapitel 3.1 auf Seite 8 entsprechend ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2025 15:01 Uhr