Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 51 "Großer Anger West" Hier: Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Freising, Gesundheitsamt Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3/2025. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3/2025. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 6.11

Öffentlicher Sachverhalt


3.4

Landratsamt Freising – Gesundheitsamt, Schreiben vom 29.11.2023

3.4



Da das Grundstück künftig höherwertiger genutzt wird als bisher geplant war, sind die Maßnahme- und Prüfwerte, besonders für Kinderspielplatz und Wohngebiet, der Wirkungspfad Boden – Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten.
Sollte bei den Baumaßnahmen Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass das Landratsamt Freising - Sachgebiet 41- unverzüglich verständigt wird.
IfSG §§ 37, 38, 41;
Alle Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die öffentliche Trinkwasserleitung anzuschließen.

Die Stellungnahme des Landratsamt Freising – Gesundheitsamt, Schreiben vom 29.11.2023 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden im Zuge der Erschließungsplanung und Bauausführung beachtet.

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamt Freising – Gesundheitsamt, Schreiben– vom 29.11.2023 wird zur Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden im Zuge der Erschließungsplanung und Bauausführung beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 15:01 Uhr