Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 51 "Großer Anger West" Hier: Abwägung der Stellungnahme eines Bürgers Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3/2025. Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3/2025. Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö beschließend 6.14

Öffentlicher Sachverhalt


5.1

Bürger, Schreiben vom 18.12.2023
(nur für Ebene Bebauungsplan)

5.1





Vorsorglicher-Formloser Widerspruch
gegen den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 51 Großer Anger West 31.10.2023 Förmliche öffentliche Beteiligung.
Begründung wird nachgereicht. 
Insbesondere: zwecks Ausgleichsflächen Gemarkung Rudlfing 689. 
Kapelle, Bewirtschaftung Restbetriebsflächen (Zufahrt und Abfahrt).

Die Stellungnahme des Bürgers vom 18.12.2023 wird zur Kenntnis genommen.

Dem Einwand wird nachgekommen. Die externen Ausgleichsflächen werden von der Gemeinde Langenbach aufgrund eigentumsrechtlicher Probleme (mangelnde Flächenverfügbarkeit) bei der Zuordnung einer Teilfläche der Fl.Nr. 689, Gemarkung Rudlfing, südlich des Langenbachs gelegen, nun zur erneuten Auslegung in den Landkreis Landshut verlagert. Hierzu liegt seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit E-Mail vom 12.06.2024 das Einverständnis zu diesem Vorgehen vor. 

Nun werden die Fl.Nr. 314, Gemarkung und Gemeinde Ergoldsbach, sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 1707/4, 1707/8 und 1707/9, Gemarkung Mirskofen, Markt Essenbach, den externen Ausgleichsflächen zugeordnet. Das verbleibende Defizit wird dann im Geltungsbereich auf der Fl.Nr. 685, Gemarkung Rudlfing, umgesetzt.

Beschluss

Die Stellungnahme des Bürgers vom 18.12.2023 wird zur Kenntnis genommen.

Dem Einwand wird nachgekommen. Die externen Ausgleichsflächen werden von der Gemeinde Langenbach aufgrund eigentumsrechtlicher Probleme (mangelnde Flächenverfügbarkeit) bei der Zuordnung einer Teilfläche der Fl.Nr. 689, Gemarkung Rudlfing, südlich des Langenbachs gelegen, nun zur erneuten in den Landkreis Landshut verlagert. Hierzu liegt seitens der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit E-Mail vom 12.06.2024 das Einverständnis zu diesem Vorgehen vor. 

Nun werden die Fl.Nrn. 304 und 314, Gemarkung und Gemeinde Ergoldsbach, sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 1707/4, 1707/8 und 1707/9, Gemarkung Mirskofen, Markt Essenbach, zugeordnet. Das verbleibende Defizit wird dann im Geltungsbereich auf der Fl.Nr. 685, Gemarkung Rudlfing, möglichst in den bachnahen Flächen umgesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 15:01 Uhr