20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 "Haiden-Wiedmannsfelden" - Abwägung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 07.05.2024 vorberatend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Im Zuge der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB ist die Stellungnahme eines Nachbarn, vorgetragen durch die Rechtsanwälte Dr. Gilch – Rager, vom 03.04.2024 eingegangen. Diese wird wie folgt abgewogen:
Die vorgebrachte Stellungnahme erfüllt nicht die Voraussetzungen der durchgeführten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, da sie sich nicht auf die in der Bekanntmachung dargelegten Änderungen bezieht. Ungeachtet dessen wird hierzu folgendes ausgeführt: Die angeführte Stellungnahme vom 08.09.2023 enthielt keine weiterführenden Sachverhalte, die nicht bereits im Schreiben des Nachbarn mit Schreiben vom 08.09.2022 vorgebracht wurden. Diese wurden in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 04.07.2023 abgewogen und dem Einwender das Ergebnis mitgeteilt. In der Abwägung des Stadtrates in der öffentlichen Sitzung am 27.02.2024 wurde bezüglich der Einwendung durch das Anwaltsbüro hierauf ausdrücklich noch einmal verwiesen. Das ebenfalls angeführte Schreiben vom 26.09.2023 ist erheblich verfristet eingegangen. Dennoch wurde es in der Abwägung am 27.02.2024 berücksichtigt. Der Einwurf des Abwägungsausfalls wird daher zurückgewiesen.


Die im Zuge der erneuten Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, SG 24.1, als höhere Landesplanungsbehörde vom 28.03.2024 und des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 03.04.2024: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass der Planung Erfordernisse der Raumordnung nicht entgegenstehen. Die untere Immissionsschutzbehörde wurde am Verfahren beteiligt. Auf Grundlage deren Stellungnahme wurde die schalltechnische Untersuchung angepasst und deren Ergebnisse nach Abstimmung mit der Fachbehörde überarbeitet und in die Planung eingearbeitet.


Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Traunstein vom 25.03.2024: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Diese wurden bereits weitestgehend im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorgebracht, auf die Abwägung vom 04.07.2023 wird hierzu verwiesen. Die Hinweise werden den Eigentümern der Baugrundstücke zur Beachtung übermittelt.


Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 20.03.2024:

AB 321 Immissionsschutz: 
Es bestehen keine grundlegenden Einwände. Gemäß tel. Rücksprache am 09.04.2024 mit dem Verfasser der Immissionstechnischen Untersuchung ist der auf Seite 17 angeführte Hinweis, der in die Begründung zu übernehmen war, irrtümlich vom Verfasser nicht gelöscht worden und ist daher ersatzlos zu streichen. D.h. dieser Hinweis entfällt (redaktionellen Änderung) sowohl in der Begründung als auch in der Immissionstechnischen Untersuchung; eine bereits aktualisierte Version liegt bei. Für die Festsetzungen im Plan ergibt sich keine Änderung, hier wird bereits gefordert, dass die Außenbauteile die Anforderungen der DIN 4109-1, Abschnitt 7.1 erfüllen müssen.

FB 31 Planen, Bauen, Wohnen: 
Auf Grund der auf die Änderungen beschränkten Behördenbeteiligung wurde keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben.

AB 322 Wasserrecht-Bodenschutz-Altlasten:
In der Begründung wird ergänzt, dass, soweit eine örtliche Versickerung nicht möglich ist, ein Anschluss an die Regenwasserkanalisation erfolgen kann.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 28.03.2024:
In der Begründung wird ergänzt, dass, soweit eine örtliche Versickerung nicht möglich ist, ein Anschluss an die Regenwasserkanalisation erfolgen kann.

Die Stadt Laufen beschließt gemäß der vorstehenden Abwägung die nur mehr redaktionell geänderte 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Haiden-Wiedmannsfelden“ i. d. F. vom 10.04.2024 mit Begründung und Anlagen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Sie tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2024 08:59 Uhr