Haushalt 2025 - Beschluss Haushaltsplan samt Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.02.2025 ö beschließend 3

Beschluss

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2025 wird in der vorgestellten Form beschlossen.

Haushaltssatzung der Stadt Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land)
für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Laufen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2024 der Stadt Laufen wird hiermit festgesetzt; er schließt 

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        20.023.600,00 €

und 

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        6.567.000,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
wird auf        0,00 €
festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf        0,00 €
festgesetzt.

§ 4

  1. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern wurden durch die Hebesatzsatzung Grundsteuer vom 04.12.2024 ab dem Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgelegt:

       Grundsteuer
    1. für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)        290 v. H.
    2. für die Grundstücke (B)        290 v. H.

  1. Der Steuersatz (Hebesatz) für nachstehende Gemeindesteuer wird wie folgt festgesetzt:

Gewerbesteuer        310 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf        
       3.300.000,00 €
festgesetzt.

§ 6

Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.


Laufen, den 
Stadt Laufen
Hans Feil, Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2025 08:38 Uhr