Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis - Gemälde von drei Ganzkörperportraits (Kunstmalerei) auf 3 Säulen im Außenbereich am Marienplatz 4
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses, 08.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss | Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses | 08.04.2025 | ö | beschließend | 9 |
Beschluss
Die Stadt Laufen stimmt dem Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis zur Anbringung von drei Ganzkörperportraits auf den drei Rundsäulen am Durchgang des ehemaligen Zollgebäudes (Marienplatz 4) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. Art. 15 Abs. 1 BayDSchG i. V. mit § 36 BauGB. Das Einvernehmen umfasst ausdrücklich keine Malereien an der östlichen rechteckigen Säule, die künstlerisch mit einer Steinmetzarbeit bearbeitet ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2025 17:57 Uhr