3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 15.01.2019 vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.01.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen des Isartalvereines e. V. vom 09.08.2018 und des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e. V. vom 27.08.2018, in denen keine Anregungen oder Einwände vorgebracht wurden, nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:
Die Stellungnahmen der Brandschutzdienststelle, Kreisbrandrat Josef Kaltner, vom 08.08.2018, der Bayernwerk Netz GmbH vom 13.08.2018, der Deutsche Bahn AG DB Immobilien vom 03.09.2018, des Eisenbahnbundesamtes vom 05.09.2018 sowie des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, vom 07.09.2018, in denen keine Anregungen oder Einwände vorgebracht wurden, nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 09.08.2018: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Inhalte des Schreibens sind Gegenstand im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 10.08.2018: Die Planung wurde der unteren Immissionsbehörde vorgelegt, eine schalltechnische Untersuchung wurde durch das Büro ACCON erstellt. Die Ergebnisse fließen in die Bebauungsplanung soweit erforderlich ein. Im Übrigen nimmt die Stadt Laufen zur Kenntnis, dass der Bebauungsplan den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Stellungname des regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern vom 13.08.2018: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Belange der Regionalplanung in der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde berücksichtigt sind.

Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Traunstein vom 22.08.2018: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass auf die Stellungnahme im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan verwiesen wird. Die dort vorgebrachten Einwendungen / fachlichen Empfehlungen werden entsprechend dort behandelt.


  • Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 27.08.2018:
AB 321 Immissionsschutz: Im Rahmen des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt (ACCON vom 07.12.2018). In dieser wurden die Lärmauswirkungen der vorliegenden Planung auf die umliegenden Nutzungen ermittelt. Demnach werden sowohl beim üblichen Betrieb die Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Sportanlagenlärmschutzverordnung als auch bei Festivitäten die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse nach TA Lärm und die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen unterschritten. Der Umweltbericht wird diesbezüglich ergänzt.
  • FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
  • Art der Nutzung: Das Gebiet ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kulturellen und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festzusetzen. Als Planzeichen wird jenes für kulturelle Zwecke verwendet.
  • Die Bezeichnung als 3. Änderung erscheint als ausreichend. Die Notwendigkeit einer näheren Gebietsbezeichnung wird nicht gesehen und wird als bei Flächennutzungsplanänderungen unüblich gesehen.
  • Der Titel der 3. Änderung wird auf „3. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes“ erweitert.
  • Die relevanten Belange sind in der Begründung ausreichend berücksichtigt.
  • AB 322 Wasserrecht: Die Stellungnahme von Herr Kroiß vom 28.08.2018 wird zur Kenntnis genommen. Die Inhalte des Schreibens sind Gegenstand im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes.
  • Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Fachbereiche 23 Straßenverkehrswesen, 33 Naturschutz und 41 Gesundheitswesen keine Einwände bzw. Bedenken erheben.

Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 29.08.2018: Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Das angegebene Merkblatt für Baumpflanzungen ist bereits in den Hinweisen zum Bebauungsplan enthalten, eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan ist nicht geboten.

Die Stadt Laufen billigt die gemäß dem oben angeführten Abwägungsergebnis geänderte Planung und fasst den Beschluss, mit der vorliegenden Planung i. d. F. vom 10.12.2018 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (Auslegungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.08.2019 11:23 Uhr