Bauantrag zum Neubau von zwei Nebengebäuden für landwirtschaftliche Maschinen und Brennholzlager in Triebenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.04.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Die Stadt Laufen stimmt dem Bauantrag auf Errichtung von zwei Nebengebäuden auf der Fl.-Nr. 285/4 der Gemarkung Triebenbach (Triebenbach 9) gem. der eingereichten Planung i. d. F. vom 24.09.2015 nicht zu und verweigert das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB. Dabei wird gesehen, dass durch die Verlegung aus Sicht der Stadt Laufen durchaus ein Nutzen durch Hochwasserfreilegung entsteht, allerdings keine Genehmigungsfähigkeit gegeben ist. Sollten sich Erkenntnisse ergeben, die eine Genehmigungsfähigkeit begründen könnten, stellt die Stadt Laufen eine Zustimmung in A ussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

Datenstand vom 09.10.2019 10:50 Uhr