4. Änderung des Flächennutzungsplanes - - Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 09.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.06.2019 vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 09.07.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Die Stellungnahmen der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 24.04.2019, des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft, vom 10.04.2019, und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Forsten, vom 15.04.2019, in denen keine Einwände oder Anregungen vorgebracht wurden, werden zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme der Brandschutzdienststelle Kreisbrandrat Josef Kaltner vom 29.03.2019 wird zur Kenntnis genommen. Die Löschwasserversorgung ist nach Aussage des städtischen Wasserwerks sichergestellt.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 28.03.2019 sowie des Regionalen Planungsverbandes vom 01.04.2019: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegensteht. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Wasserwirtschaft wurden durch die Beteiligung der genannten Behörden berücksichtigt, entsprechende Stellungnahmen wurden der Abwägung zugeführt.

Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 15.04.2019: Die Stadt Laufen nimmt den Verweis auf die Stellungnahme vom 02.11.2018 aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung zur Kenntnis. Diese wurde wie folgt abgewogen: „Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Bereich liegt im wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet. Gegen das Vorhaben bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht jedoch keine Einwände. Die angeführten Hinweise sind Gegenstand im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes und werden dort entsprechend behandelt.“ Weitere Inhalte wurden nicht vorgebracht.

Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 12.04.2019:
Einwendung, FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
Die Auswirkungen der Planung sind zwar grundsätzlich auch im Umweltbericht ausführlich dargelegt, dennoch wird die Begründung wie folgt ergänzt:
Vor dem Umweltbericht, der dadurch zu Buchstabe C) wird, wird folgender Buchstabe B) eingefügt:
„B) Wesentliche Auswirkungen der Planung
  1. Durch die vorliegende Änderung kann einerseits die bestehende Nutzung des Standortes für die örtlichen Vereine gesichert und andererseits eine untergeordnete bauliche Erweiterung für den Musikverein ermöglicht werden.
  2. Das Gebiet wird als Sondergebiet für Vereinsheime sowie Einrichtungen und Anlagen, die den Vereinen dienen festgesetzt. Angrenzend befindet sich der Sport- bzw. Fußballplatz. Eine gegenseitige Beeinträchtigung ist nicht zu befürchten.
  3. Im Nahbereich sind keine anderen Baugebiete vorhanden, die durch die festgesetzten Nutzungen gestört werden könnten.
  4. Durch die Sicherung des Fortbestandes und die Möglichkeit zur maßvollen Weiterentwicklung des Standortes im Hinblick auf Sport und Kultur wird die Möglichkeit zur Unterstützung und Förderung der örtlichen Vereine geschaffen. Insbesondere kann durch die Änderung ein dringend erforderlicher Anbau für die Musikkapelle und deren Übungsbetrieb ermöglicht werden.
  5. Die Erschließung des Änderungsbereiches erfolgt durch die bestehenden Anlagen, so dass eine wirtschaftliche Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur gegeben ist.

Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen:
  • AB 321 Immissionsschutz: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass sich auf Grund der relativ großen Abstände zu den nächstgelegenen Wohnhäusern keine grundlegenden Einwände oder Hinweise ergeben. Die Stellungnahme zum Bebauungsplan „Vereinsheime Leobendorf“ wird in dem dortigen Verfahren behandelt.
  • AB 322 Wasserrecht: Die Abwasserbeseitigung sowohl des Schmutzwassers als auch des Niederschlagswassers ist gesichert. Die Begründung wurde in Pkt. A) 4. wie folgt ergänzt: „Das Niederschlagswasser wird nach Möglichkeit versickert.“
  • FB 33 Naturschutz, FB 41 Gesundheitswesen und FB 23 Straßenverkehrswesen: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht werden.
  • FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
  1. Die Bezeichnung als 4. Änderung wird als ausreichend betrachtet. Die Notwendigkeit einer näheren Gebietsbezeichnung sowie eines Übersichtsplanes wird nicht gesehen. Im Bedarfsfall wird die Anregung bei künftigen Änderungen aufgegriffen.
  2. Die Erforderlichkeit der Darstellung eines Sondergebietes ist bereits in der Begründung erläutert. Diese wird noch wie folgt redaktionell ergänzt:
    „Die Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche kommt ebenso nicht in Betracht, da der Bereich an keine Siedlungsfläche angebunden ist. Die Ausweisung als sonstiges Sondergebiet ist somit unabdingbar, um die Bauleitplanung mit den raumordnerischen Erfordernissen der Siedlungsstruktur in Einklang zu bringen. Dies ist auch im Aktenvermerk der Regierung von Oberbayern vom 24.11.2016 entsprechend festgehalten.“
  3. Eine ausreichende Erschließung ist durch die vorhandenen Anlagen gegeben.

Die Stadt Laufen beschließt daher die gemäß obenstehendem Abwägungsergebnis nur mehr redaktionell in der Begründung geänderte 4. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 15.05.2019 bestehend aus Plan mit Begründung und stellt die Planung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2019 11:26 Uhr