5. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 24.11.2020 vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.12.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden wie folgt abgewogen:

Die Stellungnahmen der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG vom 21.08.2020, des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft, vom 07.09.2020, der Brandschutzdienststelle Kreisbrandrat Josef Kaltner vom 08.08.2020, der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 02.09.2020, des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 11.09.2020, der Stadtgemeinde Oberndorf vom 25.08.2020, der Gemeinde St. Georgen bei Salzburg vom 24.08.2020 und der Gemeinde Saaldorf-Surheim vom 06.08.2020, in denen keine Einwände oder Anregungen vorgebracht wurden, werden zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Traunstein vom 18.08.2020: Die deckungsgleiche Stellungnahme aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Durch diese Änderung des Flächennutzungsplanes sind keine zusätzlichen Aufwendungen an der Staats- oder Kreisstraße zu erwarten.

Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 26.08.2020: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass im Planungsbereich ein Niederspannungskabel verläuft. Durch das Bauvorhaben sind keine Beeinträchtigungen für Bestand, Sicherheit und Betrieb zu erwarten bzw. werden im Rahmen der Ausführungsplanung abgestimmt.

Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 28.08.2020: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzungsänderung begrüßt wird und keine Einwendungen erhoben werden.

Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde vom 09.09.2020 sowie des Regionalen Planungsverbandes vom 14.09.2020: Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden kann. Obwohl die Erstellung eines Bebauungsplanes nach heutigem Erkenntnisstand nicht beabsichtigt ist, wird durch eine mit den Fachbehörden abgestimmte Eingabeplanung sichergestellt, dass negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild vermieden werden. Wie bereits in der Begründung dargelegt wird auch wieder – wie bereits in früheren Zeiten – eine Gastronomie im Hotelbetrieb integriert.

Stellungnahme des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 15.09.2020:
FB 31 Planen, Bauen, Wohnen:
Die Stadt Laufen nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen erhoben werden.

Auf Grundlage der Anregung wird der letzte Absatz der Aufstellungsgründe in der Begründung unter Punkt A.1. geändert, die Bezeichnung „planungsrechtliche“ wird durch „grundlegende“ ersetzt.
Wie angeregt wird außerdem der Titel in „5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan“ redaktionell geändert.

AB 322 Wasserrecht: Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein wird beachtet.

Die Stadt Laufen beschließt daher die gemäß obenstehendem Abwägungsergebnis nur mehr redaktionell und in der Begründung geänderte 5. Änderung des Flächennutzungsplanes i. d. F. vom 11.11.2020 bestehend aus Plan mit Begründung und stellt die Planung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2021 13:44 Uhr