Entscheidungsbefugnis des Haupt- und Finanzausschusses während der Corona-Krise
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 08.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Haupt- und Finanzausschuss | Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 17.11.2020 | nö | vorberatend | 13 |
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 08.12.2020 | ö | beschließend | 8 |
Beschluss
Die Entscheidungsbefugnis wird weiterhin und bis auf Weiteres vom Stadtrat auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.
Es besteht weiterhin Einigung darin, dass der Stadtrat bei Bedarf die Entscheidungsbefugnis jederzeit wieder an sich ziehen kann.
Der Haupt- und Finanzausschuss muss ab sofort nicht mehr die beschlussmäßige Feststellung der Übertragungsbefugnis vornehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.02.2021 13:44 Uhr