Antrag auf Änderung der Einbeziehungssatzung „Buchtweg“, Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 28.07.2020 ö beschließend 10

Beschluss

Die Stadt Laufen stimmt dem Antrag auf Änderung der Einbeziehungssatzung „Buchtweg“ dahingehend zu, dass im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung die Grundfläche der Hauptgebäude (inklusive Wintergärten) nicht mehr nur maximal 140 m², sondern 170 m² betragen darf. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu schließen. Im Übrigen ist vor Inkraftsetzen der Satzungsänderung eine 15-jährige Eigennutzungsverpflichtung dinglich zu sichern. Außerdem  ist eine Sicherungshypothek zu errichten, die an die Regelungen anlässlich des ehemaligen Einheimischenmodells angelehnt ist und den Nutzwert der Änderung abbilden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 30.09.2020 08:31 Uhr