Antrag auf isolierte Befreiung zur nachträglichen Genehmigung eines bereits errichteten Gartenhauses in der Bischof-Hartl-Straße
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses, 18.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss | Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses | 18.05.2021 | ö | beschließend | 11 |
Beschluss
Die Stadt Laufen stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 08 „Vorstadt-Abrain“ zur Errichtung eines Gartenhauses auf der Fl.-NR. 343/33 der Gemarkung Laufen (Bischof-Hartl-Straße 5) gem. der eingereichten Planung i. d. F. vom 31.03.2021 zu. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, das Verfahren abzuschließen, wobei ein Aufschlagen der Türen auf den Gemeinschaftsweg zu untersagen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2021 07:48 Uhr