Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Laufen bzgl. § 9, Auslagenerstattung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 13.04.2021 vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 04.05.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes beschließt der Stadtrat folgende

Satzung:

Die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Laufen vom 03.12.2014 (ABl. Landkreis BGL Nr. 50 vom 09.12.2014), zul. geändert durch Satzung vom 30.01.2019 (ABl. Landkreis BGL Nr. 6 vom 05.02.2019), wird wie folgt geändert:

§ 1
Änderungen

§ 9 wird wie folgt gefasst:
㤠9
Erstattung von Auslagen

Kosten für hoheitliche Bestattungsleistungen, die von der Stadt Laufen verauslagt werden und die nicht über Gebühren geltend gemacht werden, sind der Stadt zu erstatten.“


§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2021 12:35 Uhr