Bahnausbau ABS 38 - Erneuerung der Eisenbahnkreuzungen, Verlangen der Stadt Laufen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 21.09.2021 vorberatend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.10.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Die Stadt Laufen stellt weiterhin kein Verlangen für die im Stadtgebiet liegenden Eisenbahnkreuzungen im Zuge der ABS 38. Dies betrifft die Bauwerke bei Bahn-Km 50,566 - 50,996 – 51,467 - 52,229 – 52,785 - 53,028 – 55,240 – 55,623 und 56,884. Die Auflassung der SÜ bei Bahn-Km 53,028 entspricht nicht der Planung der Ortsumfahrung der B 20 und ist in jedem Fall prüfen.

Die bisher durch die Bahn vorgelegten mangelhaften Unterlagen sind nicht geeignet, eine andere Entscheidung der Stadt Laufen zu treffen. Es gibt nicht einmal Kostenschätzungen, es gibt keine Aussagen in der Vorplanung, wie gem. deren Vermutung ein sogenanntes „Verlangenmüssen“ konkret zu definieren wäre.

Grundsätzlich würde es die Stadt Laufen begrüßen, wenn mit der Deutschen Bahn in einem echten Dialogverfahren Planungsvereinbarungen erörtert und bei Bedarf abgeschlossen werden könnten, um für beide Seiten wirtschaftliche, vernünftige und zukunftsfähige Lösungen erarbeiten zu können.

EÜ bei Bahn-Km. 50,566: Bei der Eisenbahnkreuzung handelt es sich um die Überquerung der Bahn über einen im Zuge der Flurbereinigung „Leobendorf II“ zum Eigentümerweg abgestuften Bahnunterhaltungsweg. Eigentümer des Weges ist die Bahn. Daher ist die Stadt Laufen hier nicht Kreuzungspartner.

EÜ bei Bahn-Km 50,996: Die Straßenverbindung führt von der B 20 bei Höfen zur Gemeindeverbindungsstraße (GVS) zwischen Biburg und Kulbing. Dieser Straßenzug ist in einem Teilstück auf Grund der Traglast auf 3 t beschränkt. Er dient dem Anschluss der Ortsteile Straß, Schnapping und Harpfetsham an das übergeordnete Straßennetz. Im Bereich südlich der EÜ verläuft sie in einem engen 90°-Knick. Eine Änderung der lichten Weite und / oder Höhe würde dazu führen, dass Lkw und Schwerlastverkehr bei Verkehrsstörungen auf der B 20 oder durch Navigationssysteme auf diese Strecke geführt werden, obwohl weder der Bereich der EÜ noch die genannte GVS diesen Verkehr auf Grund der eingeschränkten Traglast und Breite (ein Ausweichverkehr ist unmöglich) aufnehmen kann. Damit könnten auch Ziel- oder Mautausweichverkehre entstehen, die durch das nachgeordnete Wegenetz nicht verkehrssicher aufgenommen werden können. Dieses Wegenetz war Bestandteil der Flurbereinigung „Leobendorf II“. In diesem Verfahren wurde keine Notwendigkeit gesehen, das Straßen- und Wegenetz für höhere Belastungen auszubauen. Die angeblich von den technischen Regelwerken abweichende lichte Weite und Höhe (ein Nachweis hierzu wurde bisher nicht erbracht) dient hiermit auch der Verkehrssteuerung und soll beibehalten werden. Ein Verlangen der Stadt Laufen wird ausdrücklich nicht gestellt.

SÜ bei Bahn-Km 51,467: Die Straßenverbindung führt von der B 20 bei Straß / ggü. der Zufahrt zur JVA Laufen-Lebenau mittels einer Steigung über die in der Tragfähigkeit beschränkte SÜ mitten in den Ortsteil Straß und mündet dort mit einem Gefälle und folgendem engen 90°-Knick in die Gemeindestraßen (GS) „in Straß“, „von Straß zur B 20“ bzw. „von Straß über Schnapping nach Baumgartenöd“ und weiter in die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) zwischen Biburg und Kulbing. Dieser Straßenzug ist in einem Teilstück auf Grund der Traglast auf 3 t beschränkt. Er dient dem Anschluss der Ortsteile Straß, Schnapping und Harpfetsham an das übergeordnete Straßennetz. Eine Änderung der lichten Weite und / oder Höhe würde dazu führen, dass Lkw und Schwerlastverkehr bei Verkehrsstörungen auf der B 20 oder durch Navigationssysteme auf diese an Teilen der Ränder eng bebauten Strecke geführt werden, obwohl weder der Bereich der SÜ noch die genannten GS diesen Verkehr auf Grund der eingeschränkten Traglast und Breite (ein Ausweichverkehr ist unmöglich) aufnehmen kann. Damit könnten auch Ziel- oder Mautausweichverkehre entstehen, die durch das nachgeordnete Wegenetz nicht verkehrssicher aufgenommen werden können. Dieses Wegenetz war Bestandteil der Flurbereinigung „Leobendorf II“. In diesem Verfahren wurde keine Notwendigkeit gesehen, das Straßen- und Wegenetz für höhere Belastungen auszubauen. Die angeblich von den technischen Regelwerken abweichenden Maße (ein Nachweis hierzu wurde bisher nicht erbracht) dient hiermit auch der Verkehrssteuerung und soll beibehalten werden. Ein Verlangen der Stadt Laufen wird ausdrücklich nicht gestellt.

EÜ bei Bahn-Km 52,229: Die Straßenverbindung führt von der B 20 im Ortsteil Letten zur Gemeindeverbindungsstraße (GVS) „von Straß über Schnapping nach Baumgartenöd“ und weiter in die GVS zwischen Biburg und Kulbing. Dieser Straßenzug ist in einem Teilstück auf Grund der Traglast auf 3 t beschränkt. Er dient dem Anschluss der Ortsteile Schnapping und Harpfetsham an das übergeordnete Straßennetz. Im Bereich südlich der EÜ verläuft sie durch die enge ländliche Bebauung der beiden Teile von Harpfetsham und führt im weiteren Verlauf in einem engen und scharfen 90°-Knick nach Schnapping, wo wiederum eine enge 90°-Einmündung anschließt. Eine Änderung der lichten Weite und / oder Höhe würde dazu führen, dass Lkw und Schwerlastverkehr bei Verkehrsstörungen auf der B 20 oder durch Navigationssysteme auf diese Strecke geführt werden, obwohl weder der Bereich der EÜ noch die genannten GVS diesen Verkehr auf Grund der eingeschränkten Traglast und Breite (ein Ausweichverkehr ist unmöglich) aufnehmen können. Damit könnten auch Ziel- oder Mautausweichverkehre entstehen, die durch das nachgeordnete Wegenetz nicht verkehrssicher aufgenommen werden können. Dieses Wegenetz war Bestandteil der Flurbereinigung „Leobendorf II“. In diesem Verfahren wurde keine Notwendigkeit gesehen, das Straßen- und Wegenetz für höhere Belastungen auszubauen.  Die angeblich von den technischen Regelwerken abweichende lichte Weite und Höhe (ein Nachweis hierzu wurde bisher nicht erbracht) dient hiermit auch der Verkehrssteuerung und soll beibehalten werden. Ein Verlangen der Stadt Laufen wird ausdrücklich nicht gestellt.

SÜ bei Bahn-Km 52,785: Die Straßenverbindung führt von der B 20 bei Arbisbichl über die SÜ zum Gewerbegebiet „Hauspoint“ und in die Ortsteile Biburg und Haiden. Der Straßenzug ist Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses zur Ortsumfahrung der B 20. Die Brücke soll als fußläufige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer dienen und wurde erst in der 1. Tektur Bestandteil zum Feststellungsentwurf und wird als unerlässlich für die Verkehrsplanung gesehen. Einer vollständigen Auflassung der SÜ wird ausdrücklich widersprochen, da dies auch dem Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumfahrung der B 20 widerspricht. Ein Verlangen i. S. des § 12 EKrG stellt die Stadt Laufen ausdrücklich nicht.

EÜ bei Bahn-Km 53,028: Die Wegeverbindung verbindet das Stadtgebiet im Bereich Lagerhausstraße / Arbisbichl mit den Naherholungsbereichen Biburg und Hasenhaus. Diese Verbindung wurde auch im Zuge der Planfeststellung zur Ortsumfahrung B 20 gesichert. Bei der Erneuerung der EÜ ist auf eine barrierefreie Zuwegung zu achten.

EÜ bei Bahn-Km 55,240: Die Straßenverbindung führt aus dem Wohngebiet „Laufen-Süd“ über die Ortsteile Arzenpoint und Lepperding zur Gemeindeverbindungsstraße (GVS) „von Oberheining über Daring zur B 20“. Sie dient dem Anschluss der Ortsteile Daring, Lepperding und Arzenpoint an die zentralen Siedlungsgebiete der Stadt Laufen und dort an das übergeordnete Straßennetz. Im Bereich des Straßenzuges bestehen mehrere enge 90°-Kurven ohne Ausweichmöglichkeit. Eine Änderung der lichten Weite und / oder Höhe würde dazu führen, dass Lkw und Schwerlastverkehr bei Verkehrsstörungen auf der B 20 oder durch Navigationssysteme auf diese Strecke geführt werden, obwohl weder der Bereich der EÜ noch die genannte GVS diesen Verkehr auf Grund der eingeschränkten Breite (ein Ausweichverkehr ist unmöglich) aufnehmen kann. Eine Aufnahme dieses Verkehrs würde zu abwendbaren Verkehrsgefahren und Immissionsbeeinträchtigungen durch Schall und Schadstoffe führen. Damit könnten auch Ziel- oder Mautausweichverkehre entstehen, die durch das nachgeordnete Wegenetz nicht verkehrssicher aufgenommen werden können. Dieses Wegenetz war Bestandteil der Flurbereinigung „Leobendorf II“. In diesem Verfahren wurde keine Notwendigkeit gesehen, das Straßen- und Wegenetz für höhere Belastungen auszubauen. Die angeblich von den technischen Regelwerken abweichende lichte Weite und Höhe (ein Nachweis hierzu wurde bisher nicht erbracht) dient hiermit auch der Verkehrssteuerung und soll beibehalten werden. Ein Verlangen der Stadt Laufen wird ausdrücklich nicht gestellt.

EÜ bei Bahn-Km 55,623: Diese EÜ überquert die Gemeindeverbindungsstraße (GVS) „von Oberheining über Daring zur B 20“. Sie dient dem Anschluss der Ortsteile Daring, Lepperding und Oberheining an das übergeordnete Wegenetz durch Verbindung zwischen einer Bundes- und Kreisstraße sowie im Anschlussbereich an die zentralen Siedlungsgebiete der Stadt Laufen. Unmittelbar östlich der EÜ befindet sich eine enge 90°-Kurve ohne Ausweichmöglichkeiten sowie unmittelbar anschließend eine erhebliche Gefällestrecke ebenfalls ohne Ausweichmöglichkeiten. Eine Änderung der lichten Weite und / oder Höhe würde dazu führen, dass Lkw und Schwerlastverkehr bei Verkehrsstörungen auf der B 20 / der Kreisstraße oder durch Navigationssysteme auf diese Strecke geführt werden, obwohl weder der Bereich der EÜ noch die genannte GVS diesen Verkehr auf Grund der eingeschränkten Breite (ein Ausweichverkehr ist unmöglich) sowie der Gefahren durch die Gefällestrecke aufnehmen kann. Eine Aufnahme dieses Verkehrs würde zu abwendbaren Verkehrsgefahren führen. Damit könnten auch Ziel- oder Mautausweichverkehre entstehen, die durch das nachgeordnete Wegenetz nicht verkehrssicher aufgenommen werden können. Dieses Wegenetz war Bestandteil der Flurbereinigung „Leobendorf II“. In diesem Verfahren wurde keine Notwendigkeit gesehen, das Straßen- und Wegenetz für höhere Belastungen auszubauen. Die angeblich von den technischen Regelwerken abweichende lichte Weite und Höhe (ein Nachweis hierzu wurde bisher nicht erbracht) dient hiermit auch der Verkehrssteuerung und soll beibehalten werden. Ein Verlangen der Stadt Laufen wird ausdrücklich nicht gestellt.

EÜ bei Bahn-Km 56,884: Der Straßenzug verbindet die Kreisstraße BGL 3 mit der Kreisstraße BGL 2 und dient in deren Verlauf der Anbindung der Ortsteile Niederheining, Gastag, Thannhausen und Abtsdorf. Durch das Bestandsbauwerk werden nach Aussage der vorgelegten Unterlagen die erforderlichen Maße im Hauptbogen bereits erreicht. Für die Nebenbögen greift nach Aussage der Planunterlagen der ABS 38 das EKrG nicht. Daher ist von Seiten der Stadt ein Verlangen nicht gegeben und ein „Verlangenmüssen“ kann nicht erkannt werden.

Ziel der Wegeführung muss weiterhin sein, dass überörtlicher Schwer- und Reiseverkehr die hierfür bestehenden Straßen (Bundesstraße, Staatsstraße und Kreisstraße) benutzt. Die entsprechenden beschränkenden Verkehrszeichen werden durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet und unterhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.01.2022 15:53 Uhr