Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Land Salzburg - Mögliche Stellungnahme der Stadt Laufen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 18.01.2022 ö beschließend 9

Beschluss

Die Stadt Laufen nimmt Kenntnis vom Verfahren zur Gesamtüberarbeitung bzw. Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms des Land Salzburg. 

Im Salzburger Landesentwicklungsprogramm (Diskussionsentwurf vom November 2021) wird unter Punkt 4.2 „Grundsätzliche Aussagen zur Verkehrs- und Mobilitätsentwicklung“ (Seite 21) folgendes festgestellt:
„Das Land sichert weitere wichtige Trassen für linienhafte Infrastrukturen auf Schiene und Straße durch Evaluierung und Überarbeitung des Sachprogrammes Freihaltung für Verkehrsinfrastrukturprojekte.“ 
In den Erläuterungen hierzu (Seite 65) wird auf das Sachprogramm „Freihaltung für Verkehrsinfrastrukturprojekte“ (Verordnung vom 01.04.2021), in welchem die Trassen für wichtige Verkehrsverbindungen gesichert werden sollen, verwiesen.
In diesem Programm ist unter Punkt 6.6 die Salzachquerung/Siggerwiesen auf dem Gebiet der Gemeinden Bergheim und Anthering in Österreich bzw. Saaldorf-Surheim auf bayerischer Seite ausgewiesen.

Hierzu wird auf die Stellungnahme an dem 2. Hörungsverfahren zur „Freihaltung für Verkehrsinfrastrukturkorridore“ des Salzburger Landesentwicklungsprogrammes vom 28.11.2016, weitergereicht durch das Landratsamt Berchtesgadener Land mit Schreiben vom 02.12.2016, verwiesen. 

Da diese unberücksichtigt geblieben ist, wird sie daher mit folgendem Wortlaut eindringlich erneuert und an das inzwischen verordnete Sachprogramm vom 01.04.2021 angepasst:

„Die Stadt Laufen fordert im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens gem. § 8 Abs. 3 ROG 2009 zur beabsichtigten Gesamtüberarbeitung des Salzburger Landesentwicklungsprogramms, das Thema „Verkehr“ in die zu überarbeitenden Themenbereiche mit aufzunehmen. Insoweit soll im Landesentwicklungsprogramm festgelegt werden, dass die Problematik des Pendlerverkehrs aus dem nördlichen Flachgau und dem angrenzenden Oberösterreich in die Landeshauptstadt auf dem Gebiet des Landes Salzburg gelöst wird und dieser Verkehr nicht über den Grenzübergang Laufen / Oberndorf durch die Altstadt von Laufen und das Zentrum von Oberndorf und weiter über die Bundesstraße 20 und den Grenzübergang Freilassing auf deutschem Gebiet wieder nach Salzburg stattfindet.“

Bei der Prüfung der Festlegungen im aktualisierten Entwurf des LEP stellt die Stadt Laufen fest, dass diese Stellungnahme nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurde. Sie wird daher erneut vorgebracht. 

Ergänzend fordert die Stadt Laufen, folgende Themenbereiche im LEP als Festlegungen aufzunehmen:
1.        Die Autobahnteilstrecke von der Anschlussstelle Salzburg-Nord bis zur Anschlussstelle Salzburg-Süd soll zur Verkehrsentlastung des nachgeordneten Verkehrsnetzes durchgehend mautfrei befahrbar sein.
2.        Der Entwicklung einer Regionalstadtbahn (RSB) ist vorrangig Raum zu geben; insbesondere sollen im LEP entsprechende Streckenverläufe freigehalten werden.
3.        Die Autobahnanschlussstelle Hagenau bei Bergheim ist als vollständige Zu- und Abfahrt für beide Verkehrsrichtungen auszubauen. Damit sollen die Verkehrsprobleme der nördlichen Zufahrt nach Salzburg auch auf Salzburger Seite gelöst werden.“

Die Prüfung der aktuellen Entwurfsunterlagen durch die Stadt Laufen hat ergeben, dass diese in der beigefügten Erwiderung weitestgehend nicht berücksichtigt wurden. Unabhängig von der Aussage, dass weder der Halbanschluss Hagenau noch die Mautbefreiung in die Zuständigkeit des Landes Salzburg fallen, erwartet die Stadt Laufen hier doch ein deutliches Zeichen durch Aufnahme der getroffenen Aussagen in die Landesplanung.

Zu Nr. 6.6 (aktualisiert):
Die geplante Salzachquerung in Muntigl bzw. Siggerwiesen stellt keine Entlastung für Laufen und Oberndorf dar. Eine sinnvolle Salzachquerung wäre südlich von Laufen vor dem Kreisverkehr Anthering zu berücksichtigen. Nur so könnte der Verkehr rechtzeitig abgeleitet werden, bevor er die derzeit neuralgischen Straßenabschnitte, wie z. B. Kreisverkehr in Siggerwiesen, erreicht. 
Die derzeitige Verkehrssituation mit Pendlern, die zweimal täglich durch Laufen und Oberndorf fahren, ist auf Grund der Lärm- und Abgassituation für die Laufener und Oberndorfer Bevölkerung nicht mehr tragbar.
Außerdem staut sich derzeit der gesamte Verkehr aus Göming durch das Ortsgebiet von Oberndorf. Auch dieser Zustand ist nicht länger tragbar. Die Lärm- und Abgasimmissionen für die Oberndorfer Bevölkerung darf nicht mehr weiter steigen. Es ist daher dringend erforderlich, für die Gemeinde Göming eine direkte Anbindung an die B156 in das Sachprogramm aufzunehmen.

Ergänzend wird festgestellt, dass durch die Transitsperre der B 156 auf österreichischer Seite für den Schwerverkehr eine massiv spürbare Zunahme des Schwerverkehrs auf der Bundesstraße 20 festzustellen ist. Diese einseitig und unabgesprochen getroffene Entscheidung durch die Oberösterreichischen und Salzburger Behörden entspricht nicht den bisher im LEP dargestellten Zielen und hat eine Erhöhung von Gefahrensituationen und Schadstoffbelastungen für die Bürger der Stadt Laufen zur Folge. Hier wird die Forderung erneuert und bekräftigt, dass diese Verkehrsproblematik innerhalb der Länder Oberösterreich und Salzburg zu lösen sind und nicht auf die bayerische Seite abgeschoben werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass durch eine neue Brückenverbindung im Bereich Muntigl / Siggerwiesen und die dadurch entstehende attraktivere Autobahnanbindung an die A1 Westautobahn zusätzlicher Schwerverkehr angezogen wird, der durch die Bundesstraße 20 insbesondere im Stadtgebiet von Laufen nicht mehr aufgenommen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.03.2022 08:21 Uhr