Bauvoranfrage - Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und Garage in der Salzburger Allee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 15.02.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Die Stadt Laufen stimmt der Bauvoranfrage von Florian Brandl auf Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und Garage auf der Fl.-Nr. 379/36 Gemarkung Laufen (Salzburger Allee 1) gem. der eingereichten Planung vom 04.11.2021 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für beide Varianten, wobei der Variante B der Vorzug zu geben wäre. 

Die Baugenehmigungsbehörde wird gebeten, folgende Auflage im Genehmigungsbescheid festzusetzen: „Im Baugenehmigungsverfahren ist die Bebaubarkeit des Grundstückes für die geplante Variante durch ein Bodengutachten, insbesondere hinsichtlich der Hangstabilität, nachzuweisen. Auf die Hangrutschproblematik aus dem Hochwasserereignis aus 2002 wird ausdrücklich verwiesen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.03.2022 08:30 Uhr