Öffentliche Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö beschließend 11

Beschluss

Aus der Sitzung des Stadtrats vom 01.02.2022 werden folgende Beschlüsse bekanntgegeben:

TOP 2.N. „Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Laufen (Kinderbetreuungseinrichtungsgebühren-satzung)“

Beschluss:
Die Änderung der Kinderbetreuungseinrichtungs-Gebührensatzung zum 01.01.2022 wird genehmigt.

Satzung
zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Laufen (Kinderbetreuungseinrichtungs-Gebührensatzung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.03.2020 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises BGL Nr. 11 am 10.03.2020):

§ 1  Änderungen des Satzungstextes

  1. § 5 Abs. 1 Satz 4 erhält folgende Fassung: 

„Nimmt ein Kinderkrippenkind am Mittagessen teil, beträgt die hierfür erhobene Essensgebühr 3,24 € pro Essen.“

  1. § 5 Abs. 2 Satz 4 erhält folgende Fassung: 

„Nimmt ein Kindergartenkind am Mittagessen teil, beträgt die hierfür erhobene Essensgebühr 4,07 € pro Essen.“

  1. § 5 Abs. 3 Satz 5 erhält folgende Fassung: 

„Nimmt ein Schulkind am Mittagessen teil, beträgt die hierfür erhobene Essensgebühr 4,42 € pro Essen.“

§ 2  Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. 


TOP 4.N. „Vergabe Gebäudeplanung Architekt – Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf“

Beschluss:
Die Planungsleistungen Gebäude / Architekt – Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf werden an das Architekturbüro Fritsche, Teisendorf vergeben. Bei der Gewichtung wurde der Preis und die Referenzprojekte berücksichtigt.


TOP 5.N. „Vergabe Tragwerkplanung / Statik - Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf“

Beschluss:
Die Planungsleistungen Tragwerkplanung / Statik – Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf werden an das Ingenieurbüro Mairhofer, Altenmarkt / Alz vergeben. Bei der Gewichtung wurde der Preis und die Referenzprojekte berücksichtigt.

TOP 6.N. „Vergabe Heizung - Lüftung - Sanitär - Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf“ 

Beschluss:
Die Planungsleistungen Heizung – Lüftung - Sanitär – Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf werden an das Ingenieurbüro Angerer, Piding vergeben. Bei der Gewichtung wurde der Preis und die Referenzprojekte berücksichtigt.

TOP 7.N. „Vergabe Elektroinstallation - Neubau Feuerwehr Leobendorf“

Beschluss:
Die Planungsleistungen Elektroinstallation – Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf werden an das Planungsbüro Silberbauer, Traunstein vergeben. Bei der Gewichtung wurde der Preis und die Referenzprojekte berücksichtigt.

TOP 8.N. „Vergabe Verkehrsanlage - Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf“

Beschluss:
Die Planungsleistungen der Verkehrsanlagen – Neubau Feuerwehrhaus Leobendorf werden an das Architekturbüro Ingenieurbüro Richter, Freilassing vergeben. Bei der Gewichtung wurde der Preis und die Referenzprojekte berücksichtigt.

TOP 9.N. „Vergabe der städtebaulichen Beratung der Stadt Laufen im Sanierungsgebiet Altstadt“

Beschluss:
Die Stadt Laufen beauftragt die Architekten & Stadtplaner im PLANKREIS, Linprunstr. 34, 80335 München, mit der Durchführung der städtebaulichen Beratung der Stadt im Sanierungsgebiet Altstadt und bei Bedarf darüber hinaus entsprechend deren Honorarangebot vom 28.10.2021.

TOP 11.N. „Netzbetreiberauswahl für die Glasfaseranbindung der Grund- und Mittelschule“

Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Laufen entscheidet sich in Vorberatung zum Stadtratsbeschluss für die Angebote der Firma Deutsche Telekom Business Solutions GmbH zur Erschließung der

- Grundschule Laufen (Schulhaus Leobendorf)
- Mittelschule Laufen

mit einer durchgängigen Glasfaseranbindung. Die vorgesehene Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß der Glasfaser/WLAN-Richtlinie (GWLANR).

TOP 13.N. „Städtische Archive Interkommunale Zusammenarbeit Stadt Freilassing und Stadt Laufen“

Beschluss:
1. Einer Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Archiv zwischen der Stadt Freilassing und der Stadt Laufen ab 01.01.2022 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird wie vorgestellt zugestimmt. 




Selbstverständlich sind von der Veröffentlichung alle Daten, Fakten, Zahlen und Informationen, die im Zusammenhang mit Preisen, Grundstücken, Immobilien etc. stehen ausgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2022 17:17 Uhr