15. Teilfortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern - Stellungnahme der Stadt Laufen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses 03.05.2022 ö beschließend 13

Beschluss

Die Stadt Laufen äußert sich zur 15. Teilfortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern, Kapitel B II: Siedlungswesen“, Beteiligungsverfahren zu dem in der Verbandssitzung am 10.11.2021 beschlossenen Entwurf und gibt folgende Stellungnahme ab:

Die vorgesehene Beschränkung zur Ausweisung größerer Siedlungsflächen wird als kritisch betrachtet. Dabei wird keine Rücksicht auf besondere geografischen Lagen – wie z. B. die Halbinselsituation der Stadt Laufen und der Beschränkung der Randbezirke durch deren teilweise Lage in Österreich – genommen und das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstverwaltungsrecht der kommunalen Gebietshoheit unzulässigerweise eingeschränkt. Bereits bei einer jetzigen Gebietsneuausweisung sind erhebliche Anstrengungen nötig, alleine, um die unzutreffende und an jeglichen Realitäten vorbeizielenden Bevölkerungsentwicklungsprognosen der staatlichen Stellen widerlegen zu können. Dieser Grundsatz ist im Entwurf zu streichen, obwohl die Stadt Laufen den Grundgedanken zum Flächensparen unterstützt.

Im Übrigen sieht es die Stadt Laufen als erforderlich an, zunächst den Abschluss des Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) abzuwarten, um die Regionalplanung auf die aktuellste Version des LEP zu gründen. Es wird daher beantragt, das Teilfortschreibungsverfahren bis zur Wirksamkeit der LEP-Änderung auszusetzen und den Teilfortschreibungsentwurf daraus zu entwickeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2022 16:36 Uhr