Erlass der Rechtsverordnung nach § 201 a BauGB - Anhörung der Stadt Laufen zum Gutachten zur Identifizierung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses, 03.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss | Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses | 03.05.2022 | ö | beschließend | 14 |
Beschluss
Die Stadt Laufen nimmt die Ausführungen in der gutachterlichen Stellungnahme des IWU i. d. F. vom 29.03.2022 zur Kenntnis. Es wird festgehalten, dass die Stadt Laufen keine Aufnahme in die Liste der Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne des § 201 a BauGB erfährt. Eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung der Gemeinden gibt die Stadt Laufen nicht ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 21.06.2022 16:36 Uhr