Bauantrag der ZUWA-Zumpe GbR - Errichtung einer Vorplatzüberdachung in der Franz-Fuchs-Straße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses, 31.05.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Stadt Laufen stimmt dem Bauantrag der Fa. ZUWA-Zumpe GbR zur Errichtung einer Vorplatzüberdachung auf der Fl.-Nr. 460/22 der Gemarkung Laufen gem. der eingereichten Planung i. d. F. vom 01.04.2022 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.
Die Genehmigungsbehörde wird gebeten, folgende Hinweise in die Baugenehmigung mit aufzunehmen:
Im Bereich der geplanten Fundamente liegt eine Abwasserentsorgungsleitung der Stadt Laufen. Zur Beweissicherung wird vor Beginn und nach Abschluss der Baumaßnahme eine Kamerabefahrung der Abwasserleitung zu Lasten des Bauherrn durchgeführt. Eventuell festgestellte Mängel vor der Baumaßnahme werden durch die Stadt Laufen im Zuge des Bauvorhabens beseitigt. Nach Abschluss der Baumaßnahme festgestellte, durch die Baumaßnahme verursachte Mängel, wird die Stadt Laufen zu Lasten des Bauherrn beheben.
Eventuelle, durch die Baumaßnahme ausgelöste Maßnahmen an der Leitung sind zu Lasten des Bauherren durchzuführen.
Die genannten Maßnahmen sind vertraglich bzw. notariell mit der Stadt Laufen zu Lasten des Bauherrn festzuschreiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2022 07:46 Uhr