Daher beschließt der Stadtrat folgende Änderungssatzungen:
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Laufen
Die Gebühren für die kostenrechnenden Einrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind in der Regel alle vier Jahre neu zu kalkulieren. Im Auftrag der Stadt Laufen hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband mit Bericht vom 12.10.2022 in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung nun neue Benutzungsgebühren für die Wasserversorgung und für die Entwässerungseinrichtung für den Zeitraum 2023 bis einschließlich 2026 erarbeitet.
Der Stadtrat hat daher in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.11.2022 nachfolgende Satzungen beschlossen:
1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Laufen vom 09.07.2019, rückwirkend wirksam zum 01.01.2019.
Satzung
§ 1
Die am 09.07.2019 erlassene Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Laufen wird wie folgt geändert:
1.) § 9 a Abs. 2 Grundgebühr (bisher:)
bis 5 m³/h 51,00 € (25,56 €)
bis 10 m³/h 71,00 € (35,76 €)
bis 20 m³/h 102,00 € (51,12 €)
bis 30 m³/h 204,00 € (102,24 €)
2.) § 10 Abs. 3 Verbrauchsgebühr
Die Gebühr beträgt (ohne Umsatzsteuer) 2,15 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers (bisher 2,00 €).
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Laufen vom 28.05.2019, rückwirkend wirksam am 01.01.2019.
Satzung
§ 1
Die am 28.05.2019 erlassene Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (EWS-BGS) der Stadt Laufen wird wie folgt geändert:
1.) § 11 Abs. 1 Einleitungsgebühr (Satz 2)
Die Gebühr beträgt
4,66 € pro Kubikmeter Abwasser für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser (bisher 3,55 €)
4,14 € pro Kubikmeter Abwasser für die Einleitung von (ausschließlich) Schmutzwasser (bisher 3.16 €)
(Satz 3)
Sofern neben Schmutzwasser der Einrichtung Niederschlagswasser nur über einen Überlauf der auf dem Grundstück vorhandenen Einrichtung zur Versickerung des Niederschlagswassers zugeführt wird, wird die Gebühr in Höhe von 4,40 € pro Kubikmeter Abwasser erhoben (bisher 3,36 €).
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Laufen, den 08.11.2022
Hans Feil
1. Bürgermeister