Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2023 wird in der vorgestellten Form beschlossen.
Haushaltssatzung der Stadt Laufen
Landkreis Berchtesgadener Land
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Laufen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2023 der Stadt Laufen wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.470.500,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.785.000,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 0,00 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 600.000,00 €
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 310 v. H.
- für die Grundstücke (B) 310 v. H.
- Gewerbesteuer 310 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
3.000.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Weitere Vorschriften, die sich auf Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan (§ 6 KommHV) beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Laufen, den
Stadt Laufen
Hans Feil
Erster Bürgermeister